Dienstag, 16. Juni 2020

CDU-Fraktion will Stasi-Überprüfung im Abgeordnetengesetz verankern

Kellner: „Auch Weisungsbefugte für Stasi-Mitarbeiter in den Fokus nehmen“

Erfurt – Die CDU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Überprüfung der Landtagsmitglieder auf eine etwaige Stasi-Tätigkeit langfristig im Abgeordnetengesetz festschreiben will. „Aufgrund der Verweigerung von Rot-Rot-Grün ist Thüringen mittlerweile das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem es keine solche gesetzlich verankerte Überprüfung der Abgeordneten gibt. Dieses Gesetz stärkt die Glaubwürdigkeit des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in seine Repräsentanten. Die Überprüfung kann einen wichtigen Beitrag zur Wiedergutmachung des von den Opfern der Stasi erlittenen Leids leisten“, zeigte sich der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Kellner, überzeugt. Beraten wird das Gesetz an einem historischen Jahrestag. „Dem 17. Juni 1953 folgte ein massiver Ausbau des Unterdrückungsapparates der Stasi unter Erich Mielke und eine noch engere Anbindung an die SED“, erinnerte Kellner.

Im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün, die nach ursprünglicher Weigerung nun eine abgespeckte Version des alten Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes vorschlägt, legt die CDU-Fraktion mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes einen weitergehenden Entwurf vor. „Wenn wir jetzt nur das Überprüfungsgesetz für eine Legislaturperiode fortschreiben, debattieren wir unter Umständen schon 2025 erneut über Sinn und Unsinn der Maßnahmen. Die Überprüfung dauerhaft zu verankern, wäre gerade mit Blick auf das bis zum 31. Dezember 2030 verlängerte Stasi-Unterlagengesetz des Bundes das richtige Signal“, erklärte Kellner.

Auch inhaltlich geht die CDU-Fraktion weiter als die rot-rot-grüne Minderheitskoalition. Laut dem Gesetzentwurf der Union soll die Überprüfung der Abgeordneten erweitert werden auf Personen, die gegenüber der Stasi „rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren“. Außerdem pocht die CDU im Falle eines gesicherten positiven Befunds auf das Recht der Überprüfungskommission des Landtags, durch Beschluss feststellen zu können, „dass das betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet“. Kellner ist überzeugt: „Eine solche klare Positionierung sind wir den SED-Opfern schuldig.“

Felix Voigt

Pressesprecher

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