Mittwoch, 7. Mai 2014

Wählerverzeichnisse zur Europawahl 2014 liegen zur Einsichtnahme bereit

Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte seine Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 25. Mai 2014 erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung unumgänglich. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder warum Ihre Wahlbenachrichtigungen Sie noch nicht erreicht haben', so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Erfurt, 07. Mai 2014
Der Landeswahlleiter Thüringen 

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