Dienstag, 27. Mai 2014

Aufbruch in bessere Bildungs- und Forschungskooperation

Bund übernimmt vollständige Verantwortung für Bafög und wird Hochschulen dauerhaft unterstützen / Wanka: "Weg für eine Grundgesetzänderung ist frei"
Die Verwendung der im Koalitionsvertrag zugesicherten zusätzlichen 9 Milliarden Euro für Kitas, Bildung, Forschung und Hochschulen ist geklärt. Der Bund übernimmt die Finanzierung des BAföG vollständig und auf Dauer ab 1. Januar nächsten Jahres. Die Länder haben sich verpflichtet, die dadurch jährlich freiwerdenden rund 1,17 Milliarden Euro für Hochschulen und Schulen zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde von Koalitionspartnern und Ländern eine Grundgesetzänderung zur Möglichkeit des dauerhaften Engagements des Bundes für Forschung und Lehre an Hochschulen vereinbart. Der Artikel 91 b des Grundgesetzes soll neu gefasst werden. 3 Milliarden Euro stehen in vollem Umfang für Forschung und Entwicklung (FuE) zur Verfügung. Damit ist der Anteil von 3 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) für FuE auch in Zukunft sichergestellt.
"Der Weg für eine Grundgesetzänderung ist frei. Das ist ein großer Erfolg, der weit über den heutigen Tag hinaus wirkt und die Bedingungen an den Hochschulen in Deutschland nachhaltig verbessern wird. Wir haben völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten", sagte Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung bei der heutigen Bekanntgabe der Entscheidung in Berlin.
"Es ist jetzt verbindlich festgelegt: Die BAföG-Reform kommt. Zusätzlich wird der Bund künftig die Förderung für Schüler und Studierende zu 100 Prozent finanzieren", so Wanka. "Es wird eine strukturelle und substanzielle BAföG-Novelle geben, die sich an der Lebenswirklichkeit der Studierenden und Schüler orientiert."
Durch die vollständige Übernahme der Verantwortung beim BAföG durch den Bund werden die Länder in erheblichem Umfang entlastet und können ihre Bildungsausgaben in Schulen und Hochschulen deutlich stärken. "Mir war wichtig, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich bei den Schülern und Studierenden ankommen. Das ist gelungen und jetzt auch verbindlich von den Ländern zugesagt", so Wanka.
Außerdem finanziert der Bund außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei Neuinvestitionen auch bestehende regionale strukturelle Ungleichgewichte in der deutschen Forschungslandschaft zu berücksichtigen.

Bislang trägt der Bund das BAföG zu 65 Prozent, die Länder zu 35. Kooperationen von Bund und Ländern im Hochschulbereich sind nach dem Grundgesetz derzeit nur befristet möglich.
BMBF am 27.05.2014

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