Bund übernimmt vollständige Verantwortung für
Bafög und wird Hochschulen dauerhaft unterstützen / Wanka: "Weg für eine
Grundgesetzänderung ist frei"
Die Verwendung der im Koalitionsvertrag
zugesicherten zusätzlichen 9 Milliarden Euro für Kitas, Bildung,
Forschung und Hochschulen ist geklärt. Der Bund übernimmt die
Finanzierung des BAföG vollständig und auf Dauer ab 1. Januar nächsten
Jahres. Die Länder haben sich verpflichtet, die dadurch jährlich
freiwerdenden rund 1,17 Milliarden Euro für Hochschulen und Schulen zur
Verfügung zu stellen. Zudem wurde von Koalitionspartnern und Ländern
eine Grundgesetzänderung zur Möglichkeit des dauerhaften Engagements des
Bundes für Forschung und Lehre an Hochschulen vereinbart. Der Artikel
91 b des Grundgesetzes soll neu gefasst werden. 3 Milliarden Euro stehen
in vollem Umfang für Forschung und Entwicklung (FuE) zur Verfügung.
Damit ist der Anteil von 3 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) für FuE
auch in Zukunft sichergestellt.
"Der Weg für eine Grundgesetzänderung ist frei.
Das ist ein großer Erfolg, der weit über den heutigen Tag hinaus wirkt
und die Bedingungen an den Hochschulen in Deutschland nachhaltig
verbessern wird. Wir haben völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten", sagte
Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung bei der
heutigen Bekanntgabe der Entscheidung in Berlin.
"Es ist jetzt verbindlich festgelegt: Die
BAföG-Reform kommt. Zusätzlich wird der Bund künftig die Förderung für
Schüler und Studierende zu 100 Prozent finanzieren", so Wanka. "Es wird
eine strukturelle und substanzielle BAföG-Novelle geben, die sich an der
Lebenswirklichkeit der Studierenden und Schüler orientiert."
Durch die vollständige Übernahme der
Verantwortung beim BAföG durch den Bund werden die Länder in erheblichem
Umfang entlastet und können ihre Bildungsausgaben in Schulen und
Hochschulen deutlich stärken. "Mir war wichtig, dass die zusätzlichen
Mittel tatsächlich bei den Schülern und Studierenden ankommen. Das ist
gelungen und jetzt auch verbindlich von den Ländern zugesagt", so Wanka.
Außerdem finanziert der Bund außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und
Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die
außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Bund
und Länder haben sich darauf verständigt, bei Neuinvestitionen auch
bestehende regionale strukturelle Ungleichgewichte in der deutschen
Forschungslandschaft zu berücksichtigen.
Bislang trägt der Bund das BAföG zu 65 Prozent,
die Länder zu 35. Kooperationen von Bund und Ländern im Hochschulbereich
sind nach dem Grundgesetz derzeit nur befristet möglich.
BMBF am 27.05.2014
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