Mittwoch, 28. Mai 2014

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Mindestlohn braucht Korrekturen, um Einstiegschancen nicht zu versperren


Berlin, 28. Mai 2014: Zu den heute vorgelegten Arbeitsmarktzahlen erklärt die BDA: 

Die erfreuliche Lage am Arbeitsmarkt ist das Ergebnis richtiger Weichenstellungen in den vergangenen Jahren. Die stabilen und sichtbaren Beschäftigungserfolge sind gefährdet, wenn dem Arbeitsmarkt neue Lasten aufgebürdet werden.

Wer sich beim gesetzlichen Mindestlohn notwendigen Korrekturen verweigert, versperrt Einstiegschancen insbesondere für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und junge Menschen, die noch nie gearbeitet haben. Vor den Arbeitsmarktreformen wurden sie durch überzogene Regulierung dauerhaft von Erwerbsarbeit ausgeschlossen. Hier darf jetzt keine Rolle rückwärts einsetzen.

Für Langzeitarbeitslose sollte zur Wahrung von Einstiegschancen der Mindestlohn erst nach zwölf Monaten gelten.

Der Mindestlohn darf auch keinen Anreiz setzen, einem Hilfsjob den Vorzug vor einer soliden Berufsausbildung zu geben, die sich erst später auszahlt. Deshalb müssen junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs vom Mindestlohn ausgenommen werden. Das bisher vorgesehene 18. Lebensjahr greift zu kurz, weil Auszubildende im Schnitt bei Ausbildungsbeginn schon deutlich älter sind.

Praktika, die zur beruflichen Orientierung dienen, dürfen nicht schon nach einer Schnupperphase von lediglich sechs Wochen einer Vergütungspflicht auf Mindestlohnhöhe unterliegen. Setzt der Mindestlohn zu früh ein, werden solche Praktika, die mit erheblichen Anstrengungen seitens der Betriebe verbunden sind, kaum noch angeboten werden.

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