Thüringens Justizminister Dr. Poppenhäger warnt angesichts der Kritik vor angeblichem „parteipolitischen Gezerre“ bei der Personenauswahl für die Ämter von Landesbeauftragten und der erneuerten Forderung, diese zukünftig direkt durch das Volk wählen und abwählen zu lassen, vor polemischer Stimmungsmache gegen die politischen Parteien und den Thüringer Landtag.
„Wohin diese mittlerweile salonfähige Stimmungsmache führen kann, haben wir bereits beim Scheitern der ersten deutschen Demokratie erleben müssen. Die Verfassungsmütter und -väter des Grundgesetzes haben mit Bedacht den politischen Parteien einen wesentlichen Anteil bei der politischen Willensbildung zuerkannt“, betont Poppenhäger.
Die im Thüringer Landtag vertretenen politischen Parteien und deren frei gewählte Abgeordnete sind demokratisch legitimiert, um über die Besetzung dieser Ämter zu befinden. Sofern der Eindruck erweckt wird, dass nicht die im Thüringer Landtag vertretenen Parteien und Abgeordneten die Kandidatenauswahl treffen sollten, stellt sich die Frage, wer denn an ihrer Stelle die personelle Vorauswahl tätigen soll und wer besser dazu legitimiert sei als die im Landtag vertretenen Parteien und Abgeordneten?
„Angesichts der mäßigen Wahlbeteiligung, insbesondere bei kommunalen Direktwahlen, kann sicherlich nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Beteiligung bei solchen direkten Wahlen und Abwahlen von in der Bevölkerung zumeist weitgehend unbekannten Landesbeauftragten auf größere Resonanz stoßen würde. Ob solchen Direktwahlen dann eine größere Legitimation innewohnt als den Wahlen zum Thüringer Landtag, lässt sich mehr als bezweifeln“, so Poppenhäger abschließend.
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