Samstag, 18. Februar 2012

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

Tarifeinheitswidrige Streiks am Frankfurter Flughafen beweisen Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit

Zu den Arbeitskämpfen der Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

Die Streiks der Vorfeldlotsen am Flughafen Frankfurt belegen erneut, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit dringlich ist. Eine kleine Spartengewerkschaft nutzt mit wenigen Streikenden ein Erpressungspotenzial, um völlig unverhältnismäßige Forderungen durchzusetzen, und verursacht nicht nur bei dem bestreikten Unternehmen große Schäden.

Derartige Auswüchse, wie sie sich jetzt am Frankfurter Flughafen erweisen, sind nur möglich geworden, weil das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, dass der Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich nicht geregelt ist und deshalb nicht mehr gilt. Wie bereits im vergangenen Jahr bei zahlreichen privaten Regionalbahnen streikt eine Spartengewerkschaft, obwohl für die betroffenen Arbeitnehmer ein laufender Tarifvertrag mit der in dem Betrieb repräsentativen Gewerkschaft besteht. Am Frankfurter Flughafen versucht die Spartengewerkschaft, Lohnerhöhungen bis zu 70 Prozent in missbräuchlicher Ausnutzung der jetzigen Rechtslage durchzusetzen.

Diesem Missbrauch der Tarifautonomie muss der Gesetzgeber wieder einen Riegel vorschieben, indem er den Grundsatz der Tarifeinheit wiederherstellt. Der Grundsatz galt in Deutschland über 50 Jahre lang und gewährleistete eine erfolgreiche Gestaltung der Tarifautonomie in unserem Land.

Ohne Tarifeinheit, das erweist sich jetzt am Frankfurter Flughafen erneut, kann eine Spartengewerkschaft auch dann einen Arbeitskampf führen, wenn für die betroffenen Arbeitnehmer ein laufender Tarifvertrag mit Friedenspflicht besteht. Die großen volkswirtschaftlichen Schäden, die in Folge einer solchen Situation verursacht werden können, zeigen sich jetzt erneut. Es ist zu befürchten, dass ohne ein entschlossenes Handeln des Gesetzgebers solche Sparten-Streiks weitere Nachahmung finden. Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben sich zahlreiche neue Spartengewerkschaften gebildet, und bestehende Spartengewerkschaften nutzen jetzt die Rechtslage aus, um mit wenigen Arbeitnehmern zulasten des Gesamtbetriebes in egoistischer Weise exorbitante Forderungen durchzusetzen.

Ich appelliere an Bundesregierung und Bundestag, endlich den vorliegenden Vorschlag zur gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit aufzugreifen, bevor weitere Schäden zulasten einer zukunftsfähigen Tarifautonomie entstehen.

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