In Thüringen dürfen Mitarbeiter im Einzelhandel seit dem Jah-reswechsel nur noch an zwei Samstagen pro Monat arbeiten. Grund ist ein neues Gesetz der Landesregierung in Erfurt. Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland Stefan Genth: „Die Regelung ist völlig überflüssig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten sich längst mit den Arbeitszeiten arrangiert. Ausgetüftelte Arbeitszeitsysteme und Einsatzpläne helfen, Belastungen für die Mitarbeiter zu vermeiden.“ So ar-beiten die Angestellten im Regelfall nur an fünf Tagen in der Woche und bekommen für Samstagsarbeit einen anderen freien Wochentag. Die enge Beschränkung auf maximal zwei Samstagseinsätze pro Mitarbeiter und Monat führt zu Eng-pässen beim Fachpersonal. Genth: „Darunter leidet der Servi-ce in den Geschäften. Am Ende geht das zu Lasten der Kun-den.“ Um den Personalbedarf auch samstags abdecken zu können, müssten die Händler dann womöglich verstärkt auf Minijobber zurückgreifen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Thüringen, Knut Bernsen: „Erst kritisieren die Politiker es, wenn Minijobber und Zeitarbeitskräfte einge-stellt werden und dann zwingen sie den Handel mit unsinni-gen Gesetzen förmlich dazu.“
Fraglich ist im Thüringer Fall auch, ob die Landesregierung für die Regelung der Arbeitszeiten über die nötigen rechtlichen Kompetenzen verfügt. Zwar sind die Länder für die Ladenöff-nungszeiten zuständig, in diesem Fall aber greift das Gesetz weit in die Regulierung von Arbeitszeiten ein. Dieser Bereich ist aber bereits für die Werktage durch das Bundes-Arbeitszeitgesetz umfassend und erschöpfend geregelt.
Die Arbeitszeit ist in keiner anderen Branche in Deutschland so streng geregelt wie im Einzelhandel. In der Chemiebran-che beispielsweise sind vollkontinuierliche Schichtbetriebe an der Tagesordnung, im Gesundheitswesen gehört regelmäßi-ge Nachtarbeit zum Alltag, während die individuellen Arbeits-zeiten für das Gros der Mitarbeiter im Einzelhandel zwischen acht und 20 Uhr liegen.
Erfurt, 08. Februar 2012
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen