Samstag, 18. Februar 2012

Diskussion um Kita-Beitragssatzung:

Jendricke: Information der Träger ist nachweislich korrekt gewesen

Nordhausen (psv) „Den erneuten Angriff des CDU-Fraktionsvorsitzenden Norbert Klodt sehe ich gelassen!“ sagt Bürgermeister Matthias Jendricke. „Herr Klodt berichtet in seinen Darstellungen vom letzten Stadtrat und war selber gar nicht anwesend, und auch sonst ist dieses Vorgehen ein reines Wahlkampfmanöver“, erklärte Jendricke zu den Ausführungen von Klodt.

Der Bürgermeister betonte, dass am 22. November letzten Jahres in einer Beratung mit den freien Trägern unter Anwesenheit von Herrn Klodt alle Details zur Satzungsumstellung beraten wurden und dazu vorab die freien Träger auch die Unterlagen schriftlich bekommen haben. „Ich habe dazu ein Sitzungsprotokoll, in dem dies alles festgehalten ist, insofern sind die Darstellungen von Herrn Klodt zurückzuweisen“, erklärte Jendricke.

Obwohl die freien Träger nach dem Gesetz selbst ihre Elternvertretungen unterrichten müssen, hat der Bürgermeister aufgrund der Diskussionen direkt angeboten, mit allen Elternvertretungen das Gespräch zu führen. Die erste Elternberatung findet dazu auch heute im Kindergarten in Petersdorf statt und darüber hinaus sind alle Elternvertreter aus den Nordhäuser Einrichtungen gemeinsam mit dem Stadtelternsprecher am 23. Februar ins Rathaus eingeladen. Weiterhin hat die Oberbürgermeisterin bereits im Stadtrat dazu ein Nordhäuser Stadtgespräch für den 13. März angekündigt. „Ich gehöre nicht zu den Menschen, die einfach abtauchen, wenn es mal schwierig wird“, erklärte Jendricke.

Ferner betonte der Bürgermeister, dass der Stadtrat im Juni in jedem Fall erneut über eine Gebührensatzung zu entscheiden habe. „Ich führe jetzt mit den Eltern die Gespräche und die mehrheitlichen Änderungswünsche werden dann auch aufgenommen“, machte Jendricke klar.

In einem Schreiben hat der Bürgermeister den sechs freien Trägern mitgeteilt, dass das Verfahren zur Umstellung der neuen Kita-Beiträge formell ausgesetzt ist. Das Schreiben dazu lautet konkret:


Aussetzung des Verfahrens der analogen Anwendung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Schreiben vom 19.12.2011 wurden Sie darüber informiert, dass der Stadtrat der Stadt Nordhausen mit Beschluss BV/0309/2010 die Empfehlung der analogen Anwendung der §§ 8 und 9 der o.g. Gebührensatzung für die freien Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2012 beschlossen hat. Zudem hatten wir Ihnen auch eine Aufstellung der Kostenentwicklung im Kindertagesstättenbereich der Stadt Nordhausen übersandt.

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass das Verfahren dieser analogen Anwendung der Gebührensatzung formell ausgesetzt ist.

Aufgrund der aktuellen Diskussion bzgl. des unzureichenden Informationsflusses an die Elternbeiräte und die damit fehlende Elternmitwirkung schlagen wir Ihnen vor, die erforderlichen Anhörungen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen ergebnisoffen erneut vorzunehmen. Insbesondere soll in diesem Anhörungsprozess auch festgestellt werden, ob die Eltern mehrheitlich eine einkommensunabhängige oder eine einkommensabhängige Beitragssatzung bevorzugen.

In diesem Zusammenhang fordern wir Sie als Träger von Kindertageseinrichtungen auf, uns Ihre Anregungen künftig generell schriftlich mitzuteilen, da der derzeitige Diskussionsprozess auch zeigt, dass nur schriftliche Stellungnahmen im Nachgang für die Entscheidungsfindung belastbar sind.

Die Verwaltung beabsichtigt, nach den erfolgten Gesprächen mit den Elternbeiräten sowie Ihren Anregungen und Änderungsvorschlägen bis zum 30.06.2012 den Stadtrat in jedem Fall erneut über eine Satzungsgrundlage entscheiden zu lassen.


Da bis zum 30. April 2012 zudem auch die Abrechnungen der freien Träger für das vergangene Haushaltsjahr 2011 vorliegen müssen, kann für diese neue Satzungsgrundlage dann auch gleichzeitig die tatsächliche Kostenentwicklung des Jahres 2011 mit herangezogen werden, was die Werthaltigkeit der Datengrundlage wesentlich erhöht.

Obwohl das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (§ 10 Abs. 2 Punkt 7 ThürKitaG) ausdrücklich vorsieht, dass allein Sie als freier Träger die Elternanhörungen vornehmen müssen, wird von Seiten der Stadt erneut angeregt, die Stadt zu diesen Gesprächen beizuladen, damit der Informationsprozess direkter geführt werden kann. Zudem besteht auch das Angebot an Ihre Elternvertretungen, dass diese direkt mit der Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen, um mit uns das Gespräch zu führen.

Bitte unterrichten Sie alle Eltern über dieses Schreiben und die Aussetzung des Verfahrens zur Satzungsumstellung und senden Sie uns die beigefügte Empfangsbestätigung zurück.

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