Weiterführung des Erprobungsmodells zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen
Nordhausen (psv) Die Zuständigkeit für die Horte in den staatlichen Grundschulen der Stadt verbleiben auch ab dem 1. August 2012 beim Schulträger Stadt Nordhausen, das Land Thüringen sichert dabei die Finanzierung ab. Das beschloss der Stadtrat mehrheitlich auf seiner Sitzung mit der Vertragsverlängerung zur die Weiterführung des Erprobungsmodells zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen.
In der Diskussion vor der Abstimmung sprach sich Birgit Keller (DIE LINKE) dagegen aus. „Die Horte sollten beim Land bleiben“, sagte sie, da die pädagogischen Konzepte so besser umgesetzt werden könnten. Auch sehe sie die Gefahr, dass die langfristige Finanzierung durch das Land nicht gesichert sei. Claus-Peter Roßberg (FDP) fragte daraufhin, ob es in diesem Fall eine Ausstiegsklausel aus dem Vertrag gebe. Uwe Chour (SPD) sprach sich für Zuständigkeit der Horte bei der Stadt Nordhausen aus, da seiner Meinung so eine bessere Betreuung in kleineren Gruppen möglich wäre.
Die Übernahme der Grundschulhorte sei ein wichtiger Schritt zur weiteren Vernetzung von schulischen und außerschulischen Angeboten, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Wie bereits in der Schulnetzplanung 2007 formuliert, sehe die Stadt Nordhausen Bildung als wichtige kommunale Aufgabe und wolle für gute Voraussetzungen zum „lebenslangen Lernen“ sorgen.
Die erste Erprobungsphase läuft am 31. Juli 2012 aus und sei „schon allein durch die möglich gewordenen Einstellungen von 21 Horterzieherinnen und –erziehern ein Erfolg“, so der Text des Beschlusses. Es konnten zahlreiche zusätzliche Angebote für die Hortbetreuung am Nachmittag gewonnen werden. Die Beendigung der Teilnahme am Erprobungsmodell würde einen deutlichen qualitativen Rückschritt in der gesamten Hortbetreuung in den Grundschulen der Stadt Nordhausen bedeuten.
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