Montag, 6. Februar 2012

Neue Kita-Gebührensatzung: Oberbürgermeisterin schlägt Memorandum bis Ende Juni vor

Nordhausen (psv) Angesichts der Diskussionen um die neue Beitragssatzung für die Kindertagesstätten schlägt Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke den Stadträten vor, die freien Träger zu bitten – sie betreiben einen Großteil der Kindertagesstätten der Stadt – die Anwendung jener Satzung aufzuschieben, die der Stadtrat für die einzige kommunale Kindertagesstätte im Ortsteil Petersdorf verabschiedet hatte. Sie war zugleich den freien Trägern zur Übernahme empfohlen worden.

(Bis auf eine Kindertagesstätte werden die insgesamt 22 von sechs verschiedenen freien Trägern betrieben. Betreut werden insgesamt rund 1700 Kindern.)

Die Proteste der Eltern und die Diskussion zeigten, so Frau Rinke, dass es nicht gelungen sei, die drei Ziele der neuen Satzung zu kommunizieren: 1. Eine moderate Steigerung der Kita-Gebühren, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen; 2. Mehr Beitragsgerechtigkeit; 3. Anpassung der Nordhäuser Satzung an die Thüringer Mustersatzung. „Die misslungene Kommunikation führte zu fehlender Akzeptanz. Deshalb sollte der Prozess neu gestartet werden, ohne die genannten Ziele aufzugeben.

Hier das Schreiben der Oberbürgermeisterin an die Stadträte:

„Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, enttäuscht darüber, dass es uns wieder nicht gelungen ist, eine akzeptable Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft bzw. als Empfehlung für die freien Träger zu erstellen, möchte ich Ihnen folgenden Vorschlag machen:

Der anscheinend unzureichend geführte Kommunikationsprozess zwischen Verwaltung, Stadtrat, freien Trägern und Eltern muss neu aufgegriffen und ohne Zeitdruck geführt werden.

Deshalb möchte ich - Ihr Einverständnis voraussetzend - an die freien Träger herantreten, die Umsetzung der Gebührensatzungsempfehlung bis zum 30. 06. 2012 hinauszuschieben. Dabei sollten die von uns formulierten Ziele einer moderaten Steigerung der Beiträge, mehr Beitragsgerechtigkeit (dabei Entlastung der unteren Einkommen und Einführung von zwei weiteren Stufen der oberen Einkommensgruppen) sowie eine Anpassung an die Thüringer Mustersatzung auf ihre Realisierbarkeit hin mittels der beschlossenen Satzung geprüft werden. Somit gewinnen wir noch einmal drei Monate Zeit, um insbesondere auch durch Rückmeldung der Träger in Erfahrung zu bringen, ob und an welcher Stelle nochmals eine Überarbeitung der Satzung notwendig ist. Bis dahin sollte nach der alten Empfehlung gearbeitet werden.

Selbstverständlich würde für den einzigen kommunalen Kindergarten in Petersdorf, sollte es eine andere Satzung geben, diese dann rückwirkend zum 1. Januar 2012 ebenfalls Anwendung finden. Gegebenenfalls müssten Verrechnungen vorgenommen werden.

In der Hoffnung, dass wir durch die Wiederaufnahme des Kommunikationsprozesses mehr Akzeptanz finden können, würde ich es begrüßen, wenn Sie meine Vorschläge mittragen könnten. Im Stadtrat sind dazu vorerst keine Beschlüsse notwendig, da die Anwendung der Satzung für die freien Träger nur empfehlenden Charakter hat.“

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