Dienstag, 14. Februar 2012

Professorinnen und Professoren haben Anrecht auf ein angemessenes Grundgehalt

GEW Thüringen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung

"Das Urteil zur Professorenbesoldung kam nicht unerwartet. Das Grundgehalt der nach dem neuen Prinzip alimentierten Professoren und Professorinnen wurde deutlich abgesenkt", sagte Torsten Wolf, Landesvorsitzender der GEW Thüringen, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung. "Besondere Leistungen von Professoren und Professorinnen auch zusätzlich vergüten zu können, ist im Prinzip eine richtige Idee, aber sie darf für viele Betroffene de facto nicht zur Gehaltskürzung werden", kritisierte der Gewerkschafter.
Die Karlsruher Richter beanstanden in ihrem Urteil zu einer Klage eines hessischen Professors mit W2-Besoldung, dass die gewährte Besoldung unzureichend ist und damit das Alimentationsprinzip, nach dem Beamten lebenslang ein angemessener Lebensunterhalt gezahlt werden muss, verletzt ist.
In Thüringen gab es im Jahr 2010 189 W2- Professor/innen und 173 W3-Professor/innen . Diesen standen 325 C3- und 224 C4-Professor/innen gegenüber. Die Zahl der Professor/innen mit C-Besoldung nimmt stetig ab, da seit der Besoldungsreform 2005 neu berufene Professor/innen automatisch eine W-Besoldung erhalten. Damit hat das Urteil auch für Thüringen von Brisanz.
"Wir sind der Ansicht, dass Professoren und Professorinnen für ihre Arbeit ein gutes Grundgehalt erhalten sollen, so wie es in der C-Besoldung auch der Fall war bzw. bei den vor 2005 Berufenen auch ist. Leistungselemente müssen dazu kommen. Dazu bedarf es aber klarer Regelungen, für was Leistungszulagen gezahlt werden. Es kann nicht angehen, dass einige wenige Berufene sehr hohe Zulagen bekommen und der Rest beinahe leer ausgeht", kommentiert der GEW-Landesvorsitzende das Urteil weiter. "Und Leistungs¬zulagen dürfen auch nicht zu Lasten weiterer Beschäftigtengruppen an den Hochschulen gehen. Wollen wir Spitzenleute an unseren Hochschulen, denen wir mehr als ein angemessenes Grundgehalt zahlen, dann benötigen die Hochschulen einen deutlichen Mittelzuwachs, auch diejenigen in Thüringen."
Durch die mittels der Besoldungsreform gegebenen Möglichkeiten könne es durchaus vorkommen, dass andere Bundesländer, die einen deutlich größeren Topf für die Professorenbesoldung zur Verfügung hätten, gute Leute mittels Geld abwerben können. Dies könne den Thüringer Hochschulen langfristig schaden. "Die Deckelung der Hochschulbudgets in Thüringen muss im Lichte dieses Urteils dringend hinterfragt werden", so der Wolf abschließend.

Nachfragen können gerichtet werden an:
Torsten Wolf, Tel.: 0151 14806071
Marlis Bremisch, Tel.: 0361 5909521

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