An diesem Donnerstag ging es nun in der Berliner Bundespressekonferenz um den ersten großen Wurf, den SPD und Grüne im Falle einer Koalition umsetzen wollen. Die Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde. Es gibt bereits einen zwischen den von SPD und Grünen regierten Ländern abgestimmten Gesetzentwurf, der im Dezember im Bundestag beraten und ab Februar 2014 wirksam werden soll, „wenn man regieren darf“. Das ZDF berichtete darüber mit dem Vermerk: „Rot-Grün glaubt noch an die gemeinsame Chance, zumindest offiziell. „Steinbrück weist alle Vorwürfe gerade der FDP zurück, das sei eine Jobvernichtungsmaschine. Im Gegenteil: So könnten zehn, elf Milliarden Euro pro Jahr an staatlichen Aufstockungsleistungen für Geringverdiener eingespart werden - also Milliarden an Steuergeld.
Es könne nicht sein, dass sich Unternehmer auf Kosten der Allgemeinheit über Dumpinglöhne bereicherten. Und Steinbrück verweist auf die Bäckereiverkäuferin aus Leipzig, die 6,10 Euro die Stunde verdiene und mit dem rot-grünen Mindestlohn 417 Euro mehr im Monat hätte.
Zu diesen Mindestlohn-Plänen von SPD
und Grünen erklärt nun postwendend Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter
Hundt:
Die Mindestlohn-Pläne von Herrn Steinbrück und Frau Göring-Eckardt gefährden insbesondere die Beschäftigungschancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt. Glauben denn SPD und Grüne tatsächlich, dass zum Beispiel jemand, der noch nie gearbeitet, keine Ausbildung hat und auch nicht ausbildungsfähig ist, einen Job für 8,50 Euro erhält? Wollen SPD und Grüne die Einstiegshürden für solche Menschen so hoch ziehen, dass sie keine Chance auf Arbeit haben?
Wir sollten aus den Erfahrungen der Länder lernen, die einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn haben. In all diesen Ländern ist die Jugendarbeitslosigkeit dramatisch höher als in Deutschland. Einer der Gründe dafür ist die Tatsache, dass ein Mindestlohn häufig den Einstieg in Arbeit gerade für Jugendliche, die trotz aller Bemühungen nicht ausbildungsfähig sind und noch nie gearbeitet haben, verhindert.
Der Vorschlag von SPD und Grünen bedeutet, dass aktuelle und gültige Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden. Das ist ein unvertretbarer Eingriff in die Tarifautonomie. Die Tarifpartner haben sich etwas dabei gedacht, wenn zum Beispiel Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften kürzlich im Bereich der landwirtschaftlichen Saisonarbeitnehmer oder der Gastronomie in laufenden Tarifverträgen für bisher Arbeitslose ohne Ausbildung Einstiegslöhne unter 8,50 Euro vereinbart haben. Diese vor kurzem vereinbarten tarifvertraglichen Einstiegslöhne würden durch die Pläne der Opposition mit einem gesetzlichen Federstrich während der Laufzeit der Tarifverträge außer Kraft gesetzt.
Auch der Vorschlag, in der Zeitarbeit für alle Arbeitnehmer ein Equal Pay vorzusehen, ist ein nicht zu akzeptierender Eingriff in die Tarifautonomie. In der Zeitarbeit haben die Tarifpartner, die Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften, vor kurzem neue Tarifverträge mit Branchenzuschlägen vereinbart. Es gibt faktisch keinen Zeitarbeitnehmer in Deutschland, der nicht einen Tariflohn auf der Grundlage eines Tarifvertrages zwischen den Arbeitgeberverbänden und den DGB-Gewerkschaften erhält. Auch hier gilt: SPD und Grüne wollen gerade abgeschlossene Tarifverträge per Gesetz aushebeln. Das ist ein unerträglicher Eingriff in die Tarifautonomie.
Es ist scheinheilig, sonntags die Tarifautonomie hochleben zu lassen und im Wahlkampf zu verkünden, dass laufende Tarifverträge mit einem Federstrich per Gesetz außer Kraft gesetzt werden sollen (aus einer Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes von heute).
Die Mindestlohn-Pläne von Herrn Steinbrück und Frau Göring-Eckardt gefährden insbesondere die Beschäftigungschancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt. Glauben denn SPD und Grüne tatsächlich, dass zum Beispiel jemand, der noch nie gearbeitet, keine Ausbildung hat und auch nicht ausbildungsfähig ist, einen Job für 8,50 Euro erhält? Wollen SPD und Grüne die Einstiegshürden für solche Menschen so hoch ziehen, dass sie keine Chance auf Arbeit haben?
Wir sollten aus den Erfahrungen der Länder lernen, die einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn haben. In all diesen Ländern ist die Jugendarbeitslosigkeit dramatisch höher als in Deutschland. Einer der Gründe dafür ist die Tatsache, dass ein Mindestlohn häufig den Einstieg in Arbeit gerade für Jugendliche, die trotz aller Bemühungen nicht ausbildungsfähig sind und noch nie gearbeitet haben, verhindert.
Der Vorschlag von SPD und Grünen bedeutet, dass aktuelle und gültige Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden. Das ist ein unvertretbarer Eingriff in die Tarifautonomie. Die Tarifpartner haben sich etwas dabei gedacht, wenn zum Beispiel Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften kürzlich im Bereich der landwirtschaftlichen Saisonarbeitnehmer oder der Gastronomie in laufenden Tarifverträgen für bisher Arbeitslose ohne Ausbildung Einstiegslöhne unter 8,50 Euro vereinbart haben. Diese vor kurzem vereinbarten tarifvertraglichen Einstiegslöhne würden durch die Pläne der Opposition mit einem gesetzlichen Federstrich während der Laufzeit der Tarifverträge außer Kraft gesetzt.
Auch der Vorschlag, in der Zeitarbeit für alle Arbeitnehmer ein Equal Pay vorzusehen, ist ein nicht zu akzeptierender Eingriff in die Tarifautonomie. In der Zeitarbeit haben die Tarifpartner, die Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften, vor kurzem neue Tarifverträge mit Branchenzuschlägen vereinbart. Es gibt faktisch keinen Zeitarbeitnehmer in Deutschland, der nicht einen Tariflohn auf der Grundlage eines Tarifvertrages zwischen den Arbeitgeberverbänden und den DGB-Gewerkschaften erhält. Auch hier gilt: SPD und Grüne wollen gerade abgeschlossene Tarifverträge per Gesetz aushebeln. Das ist ein unerträglicher Eingriff in die Tarifautonomie.
Es ist scheinheilig, sonntags die Tarifautonomie hochleben zu lassen und im Wahlkampf zu verkünden, dass laufende Tarifverträge mit einem Federstrich per Gesetz außer Kraft gesetzt werden sollen (aus einer Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes von heute).
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