Mittwoch, 31. Juli 2013

Ausstellung „20 Jahre Thüringer Verfassung“

Bis zum 17. August im Bürgersaal des „Neuen Rathaus´“: 

Nordhausen (psv) Die Ausstellung des Thüringer Landtags „20 Jahre Thüringer Verfassung“ ist ab heute bis zum 17. August im Bürgersaal des neuen Rathauses zu sehen. Landtagsabgeordneter Egon Primas - in Vertretung der Landtagspräsidentin - und Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh haben die Ausstellung eröffnet.

Die Ausstellung wurde vom Landtag und Hauptstaatsarchiv konzipiert. Auf zwölf Tafeln wird die Entstehungsgeschichte der Thüringer Verfassung dargestellt, deren Wurzeln bis Anfang des 19. Jahrhunderts reichen. Es werden aber auch Inhalte dieser Grundlage des staatlichen und politischen Lebens in Thüringen thematisiert.

In seiner Begrüßung sagte Dr. Zeh, „Die Mitarbeit an der Thüringer Verfassung, ist eine meiner besten politischen Erfahrungen gewesen. Es war für mich schon ein Geschenk, nach der friedlichen Revolution den politischen Alltag mit gestalten zu dürfen. Aber die Mitarbeit und der Meinungsstreit um eine Verfassung, die die Grundlage unseres politischen Handelns ist, die die Staatsziele formuliert, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind und die die einklagbaren Grundrechte unserer Bürger festschreibt, das war ein Vorzug erster Güte“.

Manch einer hatte damals gefragt, so Zeh weiter, warum Thüringen eine eigene Verfassung benötigte. „Der Grund war einfach: Die Länder gab es schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland! Der Bund konstituierte sich aus den Ländern, und nicht umgekehrt. Und es war eine Forderung aus der friedlichen Revolution, dass wir nicht zentralistisch aus Berlin regiert werden wollten, sondern in unseren Länderstrukturen eigene Verantwortung wahrnehmen wollten.“
Es ist einer der entscheidenden Unterschiede zur DDR-Verfassung, dass in Artikel 1 nicht als erstes die Machtverhältnisse im Staat geregelt sind, sondern dort festgeschrieben wird, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Ein Staat, der die Menschenrechte des Einzelnen als höchstes Gut respektiert, wird als Staatswesen immer eine positive Rolle spielen“, so Zeh weiter.

Die Achtung der Würde und die unveräußerlichen Rechte des Einzelnen entsprächen christlich-abendländischen Verständnis vom Menschen. Dieses habe mit der Aufklärung und der christlichen Soziallehre die entscheidenden Impulse für die moderne Verfassung gegeben.  Deshalb habe letztlich die umstrittene Passage, dass man sich die Verfassung „vor Gott“ gebe, seinen Weg in die Verfassung gefunden.

Besonders stolz sei er - auch als heutiger Präsident des Deutschen Familienverbandes-, dass in Erweiterung zu Artikel 6 des Grundgesetzes bzgl. des besonderen Schutzes der Ehe damals in Thüringen in Artikel 17 ein ergänzender Absatz aufgenommen wurde, der besagt: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Dies sei ein besonderer Auftrag für die Gesellschaft gerade angesichts der demographischen Krise, in der sich Deutschland befinde.“Daher sei die Ausstellung auch insbesondere Schülern und Jugendlichen anempfohlen, um sich „auf Entdeckungsreise mit unserer Verfassung zu begeben.“

Anmerkung: Das mitgelieferte Bild lässt leider nicht erkennen, ob es neben der Beigeordneten Hannelore Haase und Gisela Hartmann weitere Teilnehmer an der Eröffnung der Ausstellung gab. Der Eindruck, den das Bild insoweit vermittelt, ist jedenfalls ausgesprochen dürftig.

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