Bis
zum 17. August im Bürgersaal des „Neuen Rathaus´“:
Nordhausen
(psv) Die
Ausstellung des Thüringer Landtags „20 Jahre Thüringer
Verfassung“ ist ab heute bis zum 17. August im Bürgersaal des
neuen Rathauses zu sehen. Landtagsabgeordneter Egon Primas - in
Vertretung der Landtagspräsidentin - und Oberbürgermeister Dr.
Klaus Zeh haben die Ausstellung eröffnet.
Die
Ausstellung wurde vom Landtag und Hauptstaatsarchiv konzipiert. Auf
zwölf Tafeln wird die Entstehungsgeschichte der Thüringer
Verfassung dargestellt, deren Wurzeln bis Anfang des 19. Jahrhunderts
reichen. Es werden aber auch Inhalte dieser Grundlage des staatlichen
und politischen Lebens in Thüringen thematisiert.
In
seiner Begrüßung sagte Dr. Zeh, „Die Mitarbeit an der Thüringer
Verfassung, ist eine meiner besten politischen Erfahrungen gewesen.
Es war für mich schon ein Geschenk, nach der friedlichen Revolution
den politischen Alltag mit gestalten zu dürfen. Aber die Mitarbeit
und der Meinungsstreit um eine Verfassung, die die Grundlage unseres
politischen Handelns ist, die die Staatsziele formuliert, die dem
Gemeinwohl verpflichtet sind und die die einklagbaren Grundrechte
unserer Bürger festschreibt, das war ein Vorzug erster Güte“.
Manch
einer hatte damals gefragt, so Zeh weiter, warum Thüringen eine
eigene Verfassung benötigte. „Der Grund war einfach: Die Länder
gab es schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland! Der
Bund konstituierte sich aus den Ländern, und nicht umgekehrt. Und es
war eine Forderung aus der friedlichen Revolution, dass wir nicht
zentralistisch aus Berlin regiert werden wollten, sondern in unseren
Länderstrukturen eigene Verantwortung wahrnehmen wollten.“
„Es
ist einer der entscheidenden Unterschiede zur DDR-Verfassung, dass in
Artikel 1 nicht als erstes die Machtverhältnisse im Staat geregelt
sind, sondern dort festgeschrieben wird, dass die Würde des Menschen
unantastbar ist! Ein Staat, der die Menschenrechte des Einzelnen als
höchstes Gut respektiert, wird als Staatswesen immer eine positive
Rolle spielen“, so Zeh weiter.
Die
Achtung der Würde und die unveräußerlichen Rechte des Einzelnen
entsprächen christlich-abendländischen Verständnis vom Menschen.
Dieses habe mit der Aufklärung und der christlichen Soziallehre die
entscheidenden Impulse für die moderne Verfassung gegeben.
Deshalb habe letztlich die umstrittene Passage, dass man sich die
Verfassung „vor Gott“ gebe, seinen Weg in die Verfassung
gefunden.
Besonders
stolz sei er - auch als heutiger Präsident des Deutschen
Familienverbandes-, dass in Erweiterung zu Artikel 6 des
Grundgesetzes bzgl. des besonderen Schutzes der Ehe damals in
Thüringen in Artikel 17 ein ergänzender Absatz aufgenommen wurde,
der besagt: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder
für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Dies sei
ein besonderer Auftrag für die Gesellschaft gerade angesichts der
demographischen Krise, in der sich Deutschland befinde.“Daher sei
die Ausstellung auch insbesondere Schülern und Jugendlichen
anempfohlen, um sich „auf Entdeckungsreise mit unserer Verfassung
zu begeben.“
Anmerkung: Das mitgelieferte Bild lässt leider nicht erkennen, ob es neben der Beigeordneten Hannelore Haase und Gisela Hartmann weitere Teilnehmer an der Eröffnung der Ausstellung gab. Der Eindruck, den das Bild insoweit vermittelt, ist jedenfalls ausgesprochen dürftig.
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