Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2013 zwölf Parteien zur Bundestagswahl 2013 in Thüringen zugelassen. Beschwerden gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis Montag, den 29. Juli 2013 an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landeswahlleiter einzulegen.
(Eine Mitteilung des Wahlleiters Thüringen)
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