Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas tritt heute in Kraft
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den
Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen
Shishas ist heute (Freitag) in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe-
und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des
Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und
E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote
von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche
auch im Wege des Versandhandels gelten.
"Auch nikotinfreie
E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken,
sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale
Zigaretten umzusteigen", so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Caren Marks.
Es
gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben
oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken
aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen
Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit
den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte
Liquids, verdampft. Der dabei entstehende Nebel wird inhaliert.
Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack.
"Es ist
notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im
Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden.
Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und
Jugendlicheschließen wir eine Regelungslücke", so Caren Marks weiter.
Nachdem
die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin,
wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, seit längerem
bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und
des Deutschen Krebsforschungszentrums Aufschluss auch die
gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und
E-Zigaretten belegt.
Mitteilung des BMFSFJ am 01. April 2016
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