Mittwoch, 27. April 2016

Arbeitgeberpräsident Kramer: So genannte „Warnstreiks“ von ver.di an Flughäfen unverhältnismäßig


Berlin, 27. April 2016. Anlässlich der Streiks an mehreren deutschen Flughäfen erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Ich fordere die Gewerkschaft ver.di auf, die so genannten „Warnstreiks“ an mehreren Flughäfen in Deutschland, insbesondere den wichtigen internationalen Knotenpunkten Frankfurt am Main und München, zu beenden. Diese so genannten „Warnstreiks“ sind unverhältnismäßig.

Ein Streik, der in seiner Planung über zwei Drittel eines Tages dauern soll und dabei große Teile des gesamten Flugverkehrs behindert oder ausschließt, ist kein so genannter „Warnstreik“. Das ist ein Streik, der mit wirtschaftlichen Millionenschäden verbunden ist und nicht mehr als „Warnung“ verstanden werden kann.

Der Streik richtet sich formal gegen die Öffentliche Hand als Tarifverhandlungspartner. Er trifft aber im Wesentlichen die Fluggesellschaften. Die wirtschaftlichen Folgen des Streiks zielen auf deren Schädigung. Damit wird massiv in den laufenden Betrieb am Arbeitskampf unbeteiligter Dritter eingegriffen. Ein solcher gezielter Eingriff in die Betriebsabläufe der Fluggesellschaften muss einen Schadensersatzanspruch auslösen, der den tatsächlich betroffenen Fluggesellschaften bisher zu Unrecht von der Rechtsprechung verweigert wird.

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