Mit einem Kriminalfall der besonderen Art mussten sich die Kriminalisten der Kriminalpolizei
in Mühlhausen in der vergangenen Woche befassen.
Am Ende wurde gegen einen 35-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfahlen durch
den Haftrichter am Amtsgericht Mühlhausen Haftbefehl erlassen.
Aber der Reihe nach. Um seine Jugendliebe in Mühlhausen besuchen zu können,
erschwindelte sich der Mann in Unna/NRW ein Wohnmobil. Unter dem Vorwand,
ihm ein neues Wohnmobil zu kaufen, ergaunerte er sich ein Gebrauchtes von einem
60-jährigen Mann, dem er ein Fahrzeugbrief eines neuen Mobiles vorlegte.
Dann fuhr er nach Thüringen, wo er sich als Multimillionär, mittlerweile in der
Schweiz lebend, ausgab. Hier ließ er sich einige Tage von der Familie seiner Jugendliebe
„aushalten“. Dass er nicht über genügend Bargeld verfüge, begründete er
mit einer kaputten Kreditkarte. Um keinen Verdacht aufkommen zu lassen, bestellte
er bei einem Caravanhändler in Mühlhausen mehrere Wohnmobile für sich und seine
zukünftigen Schwiegereltern. Außerdem ließ er sich bei einem Autohändler mehrere
Neuwagen zeigen. Dem Caravanhändler legte er als Beweis seiner Liquidität
mehrere gefälschte Kontoauszüge vor. Der Händler recherchierte und stieß auf einen
Berufskollegen in NRW, der bereits Anzeige gegen den Mann erstattet hatte.
Die Thüringer Polizisten nahmen den Hochstapler schließlich am vergangenen
Dienstag in Mühlhausen fest, als er den Verkaufsdeal beim Caravanhändler in Thü-
ringen zum Abschluss bringen wollte. 400.000 Euro Schaden konnten so verhindert
werden. Der mittel- und wohnsitzlose Mann legte ein umfangreiches Geständnis ab.
Gegen ihn wurde Haftbefehl mit Auflagen erlassen. Der 35-Jährige lebt in einer
Wohnwagensiedlung in Oberhausen. Dort muss er sich nun um eine Wohnung
kümmern und sich regelmäßig bei den Behörden melden. Mit nur einem Euro in der
Tasche konnte er den Heimweg nicht antreten. Nur ein Vorschuss vom Amt ermöglichte
die Heimfahrt. Das ergaunerte, gebrauchte Wohnmobil wurde sichergestellt.
Der betrogene 60-Jährige hatte bereits Anzeige erstattet.
Mitteilung der Landespolizeiinspektion Nordhausen am 29.04.2016
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