Der Vorstand des
Verbands Deutscher Naturparke (VDN) führte am 14. April Gespräche
mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Es ging u. a. um eine aus
Sicht des VDN notwendige Novellierung des Naturparkparagraphen im
Bundesnaturschutzgesetz. „Wo Naturpark draufsteht, soll auch
Naturpark drin sein!“ war eine vielfach ausgesprochene
Forderung.
Naturparke sind aber in den einzelnen Bundesländern sehr
unterschiedlich aufgestellt und oft unzureichend personell bzw.
finanziell ausgestattet. Die meisten der aktuell 103 Naturparke in
Deutschland haben sich in den letzten Jahren einer Überprüfung im
Rahmen der Qualitätsoffensive des VDN unterzogen. Dabei sind die z.
T. gravierenden Unterschiede deutlich geworden. Ein verbesserter
gesetzlicher Rahmen ist allerdings nur ein Ansatzpunkt zur
Verbesserung der Situation. Die Herausforderungen, vor denen die
Träger der Naturparke stehen lassen sich mit einigen Stichworten
exemplarisch umreißen: Stärkung des ländlichen Raums, NATURA 2000,
Erhalt und Verbesserung der Erholungsinfrastruktur, Bereitstellung
hochwertigen Informationsmaterials, Bildung für nachhaltige
Entwicklung. Anders als bei Nationalparks oder Biosphärenreservaten,
die sich immer in staatlicher Trägerschaft befinden, sind in
Naturparken in hohem Maße Landkreise, Städte und Gemeinden
involviert.
Zu
unserem Bild: Vorstand
des VDN und Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, darunter die
Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages Heike
Brehmer, MdB. Foto: RVH
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