Berlin/Amsterdam/Brüssel/Paris/Washington/Ottawa, 6. März 2014
– Das TTIP Handelsabkommen zwischen der EU und den USA könnte
Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere
Schadensersatzklagen gegen Verbote und scharfe Regulierungen des
‘Fracking’ von Öl und Gas. Das ist das Ergebnis einer neuen
Studie von Umweltverbänden aus Europa und den USA.
Anlässlich der am Montag beginnenden nächsten
TTIP-Verhandlungsrunde in Brüssel zeigt die Analyse “Fracken
auf TTIP komm raus”, wie Energiekonzerne die geplanten
Investorenrechte im TTIP nutzen könnten, um EU-Mitgliedstaaten vor
privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie
umweltverschmutzende Energieprojekte stoppen.
“Mit den Konzern-Klage-Rechten im TTIP wollen Energiekonzerne
wie Chevron durch die Hintertür ihre dreckigen Fracking-Projekte in
Europa durchsetzen,” warnt Peter Fuchs, Handelsexperte der
Organisation PowerShift. “Die Sonderklagerechte für Investoren
sind scharfe Waffen, mit denen Konzerne vorbei an ordentlichen
Gerichten demokratische Entscheidungen zum Schutz von Mensch und
Umwelt angreifen können.”
Auf Basis ähnlicher Konzern-Klagerechte im Handelsabkommen NAFTA
zwischen den USA, Kanada und Mexiko gibt es bereits einen
Präzedenzfall für Klagen gegen Fracking-Regulierungen. Wegen
eines Fracking-Moratoriums in der kanadischen Provinz Quebec verklagt
der Konzern Lone Pine die Regierung Kanadas auf 250 Millionen
US-Dollar Schadensersatz.
“Die Lone Pine Klage zeigt, wie Umwelt- und Gesundheitsschutz
ins Visier von Konzernklagen auf Basis so genannter Handelsabkommen
geraten können,” sagt Pia Eberhardt, Expertin für
Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe
Observatory. “Mit dem TTIP- Abkommen werden Ölkonzerne selbst
dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige
und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.”
Im Januar hatte die Europäische Kommission als Reaktion auf die
wachsende Kritik am EU-USA Handelsabkommen die Verhandlungen über
die Investor-Staat-Klagerechte ausgesetzt und eine öffentliche
Konsultation zum Thema angekündigt. Allerdings hat sie bereits
angedeutet, dass sie die umstrittenen Konzern-Klagerechte reformieren
möchte – anstatt sie ganz zu streichen.
Peter Fuchs von PowerShift sagt dazu: “Das
Investor-Staat-Klagesystem lässt sich nicht zähmen. Findige
Anwaltskanzleien und ihre multinationale Kundschaft werden immer Wege
finden, Politik im öffentlichen Interesse über
Investor-Staat-Klagen anzugreifen. Die Sonderklagerechte für
Investoren gehören abgeschafft.”
Eine wachsende Anzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen auf
beiden Seiten des Atlantiks fordert daher, die
Investor-Staat-Klagerechte weder im geplanten transatlantischen
Handelsabkommen zu verhandeln, noch in anderen Verträgen, wie dem
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada.
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