
BDA und DGB bekräftigen, dass sie unabhängig von unterschiedlichen Positionen in Einzelfragen in wichtigen Handlungsfeldern zusammenarbeiten wollen. Dazu gehören insbesondere:
- · die flächendeckende Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in
den Betrieben und Verwaltungen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind im
Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und ein geeigneter Ansatzpunkt, um
die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
- · die Unterstützung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA), in der die staatlichen Arbeitsschutzakteure mit den
Sozialpartnern zusammenarbeiten. Die GDA und die staatlichen Akteure im
Arbeitsschutz müssen aus Sicht der Sozialpartner darin gestärkt werden,
ihren Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Beratung, Information und
Kontrolle nachkommen zu können.
- · die Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten
Beschäftigten. Lange Wartezeiten in Beratungsstellen oder bei
Therapeuten sollen vermieden werden, denn sie erschweren die
Wiedereingliederung. Die Sozialpartner wollen deshalb in der Sozialen
Selbstverwaltung gemeinsam aktiv werden, sehen aber auch die Kommunen
und die Leistungserbringer – Ärzteschaft und Psychotherapeuten – in der
Verantwortung.
Annelie Buntenbach erklärte für den DGB: „Der Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung haben eine Schlüsselrolle für die Gestaltung der Arbeit der Zukunft. Es ist positiv, dass BDA und DGB darüber ein Grundverständnis hergestellt haben und wir die Umsetzung trotz unterschiedlicher Vorstellungen zum Regulierungsbedarf im Arbeitsschutz gemeinsam vorantreiben wollen."
Alexander Gunkel hielt für die BDA fest: „Psychische Erkrankungen müssen ernst genommen werden, denn die Betriebe haben ein ureigenes Interesse an gesunden Mitarbeitern. Die Betriebe brauchen praktisch handhabbare und wissenschaftlich fundierte Handlungshilfen, die ihnen dabei helfen, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erkennen und gegebenenfalls passgenaue Maßnahmen zu ergreifen."
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