Donnerstag, 27. März 2014

Information zum Wahlrecht für Unionsbürger zur Europawahl

Nordhausen (psv) Am 25. Mai 2014 findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt.  Wer wahlberechtigt ist, sagt jetzt der Wahlleiter der Stadt Nordhausen, Thomas Joachimi.

„In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder im Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Wahl teilnehmen können wahlberechtigte Unionsbürger aber nur dann, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürger,  die bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl auf ihren schriftlichen Antrag hin von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden, werden auch bei der kommenden Europawahl im Wählerverzeichnis geführt. Das gilt aber nur, wenn sie ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland am 35. Tage vor der Wahl (20. April 2014) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Diese Unionsbürger erhalten dann wie alle anderen Wahlberechtigten von ihrer Gemeindebehörde spätestens bis zum 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Unionsbürger einen neuen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen.
Unionsbürger, die nicht aus dem o.g. Grund in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Dieser ist mit einem besonderen Formular bei der Wohnsitz-Gemeinde bis spätestens zum 4. Mai 2014 zu stellen. Das Formular ist im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/unionsbuerger/  abrufbar.

Unionsbürger, die sich in das Wählerverzeichnis der Stadt Nordhausen eintragen lassen möchten, erhalten auch im Wahlbüro der Stadt Nordhausen während der Öffnungszeiten (Montag und Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) im Gebäude Markt 15, Zimmer 17 (Erdgeschoss, links), 99734 Nordhausen, die erforderlichen Antragsformulare. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter im Wahlbüro unter der Telefonnummer 03631/696211.“

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