Nordhausen
(psv) Am 25. Mai 2014 findet die Wahl des Europäischen Parlaments
statt. Wer wahlberechtigt ist, sagt jetzt der Wahlleiter der Stadt
Nordhausen, Thomas Joachimi.
„In
Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (Unionsbürger) können entweder in ihrem
Herkunfts-Mitgliedstaat oder im Wohnsitz-Mitgliedstaat
Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Wahlberechtigt sind alle
Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
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das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
-
seit mindestens drei Monaten in der
Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten und
-
weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Wahl teilnehmen können wahlberechtigte Unionsbürger aber nur dann, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigte
Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren
Europawahl auf ihren schriftlichen Antrag hin von der zuständigen
Gemeinde in ein Wählerverzeichnis
eingetragen wurden, werden auch bei der kommenden Europawahl im
Wählerverzeichnis geführt. Das gilt aber nur, wenn sie ohne
zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland am 35. Tage vor der Wahl (20.
April 2014) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Diese Unionsbürger
erhalten dann wie alle anderen Wahlberechtigten von ihrer
Gemeindebehörde spätestens bis zum 4. Mai 2014 eine
Wahlbenachrichtigung.
Nach
einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik
Deutschland müssen Unionsbürger einen neuen Antrag auf Eintragung in ein
Wählerverzeichnis
stellen.
Unionsbürger,
die nicht aus dem o.g. Grund in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer
Wohnsitzgemeinde stellen. Dieser ist mit einem besonderen Formular bei
der Wohnsitz-Gemeinde bis spätestens zum 4. Mai 2014 zu stellen. Das
Formular ist im Internet unter
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/unionsbuerger/
abrufbar.
Unionsbürger,
die sich in das Wählerverzeichnis der Stadt Nordhausen eintragen lassen
möchten, erhalten auch im Wahlbüro der Stadt Nordhausen
während der Öffnungszeiten (Montag
und Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 15:00
Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis
12:00 Uhr) im Gebäude Markt 15, Zimmer 17
(Erdgeschoss, links), 99734 Nordhausen, die erforderlichen
Antragsformulare. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter im Wahlbüro
unter der Telefonnummer 03631/696211.“
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