Donnerstag, 20. März 2014

Arbeitgeberpräsident Kramer: Gesetzentwurf zu Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten und höhere Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit produzieren


Berlin, 20. März 2014. Zum Gesetzentwurf für einen Mindestlohn erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Ich fordere die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf für ein Mindestlohngesetz in entscheidenden Punkten zu ändern, um den Schaden auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass lediglich Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen. Das Alter der Ausbildungsanfänger beträgt durchschnittlich 19,8 Jahre. Wenn die Bundesarbeitsministerin keinen Anreiz zur Arbeit statt Ausbildung setzen will, dann müssen zumindest junge Menschen bis zur Vollendung des 21.  Lebensjahres ausgenommen werden. Außerdem sollte die Bundesregierung auch berücksichtigen, wie jene jungen Menschen einen Einstieg in Arbeit finden können, die trotz aller Bemühungen nach dem Besuch der staatlichen Schulen nicht ausbildungsfähig sind. Diese Gruppe wird für 8,50 Euro kaum einen Arbeitsplatz finden. Die Bundesregierung sollte nicht leichtfertig einen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in Kauf nehmen.

Ich bin enttäuscht darüber, dass die geführten Gespräche und die vorgebrachten Sorgen und Vorschläge keinen Niederschlag in dem Referentenentwurf gefunden haben.

Auch für Langzeitarbeitslose würde der gesetzliche Mindestlohn ein vielfach unüberwindbares Hindernis für den Einstieg in Arbeit bedeuten. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, in den ersten sechs Monaten den Mindestlohn nicht für Langzeitarbeitslose anzuwenden, wenn zugleich eine Lohnsubvention an den Arbeitgeber gezahlt wird, ist geradezu absurd. Soll ein Langzeitarbeitsloser, der nur unter 8,50 Euro eine Arbeitsstelle findet, tatsächlich diese nur annehmen dürfen, wenn der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit eine Lohnsubvention beantragt hat? Das ist ein seltsamer, bürokratischer und unsozialer Subventionszwang. Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitssuchende, die keine Ausbildung haben und möglicherweise sogar noch nie gearbeitet haben, sollten beim Einstieg in Arbeit vom Mindestlohn ausgenommen werden.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben der Arbeitsministerin gemeinsam Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Mindestlohnkommission unterbreitet, die teilweise bereits berücksichtigt sind. Wir halten gemeinsam nichts davon, eine eigenständige Geschäftsstelle zu schaffen. Wir sehen die Mindestlohnkommission nicht als einen Ort, an dem eine Anpassung des Mindestlohns jährlich verhandelt werden sollte. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die durchschnittlichen, gewichteten Tariflohnerhöhungen der beiden vorhergehenden Kalenderjahre maßgeblich sein sollten. Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen sollte mit einer Zweidrittelmehrheit der Kommission davon abgewichen werden können.

Wenn der gesetzliche Mindestlohn so kommt, wie er jetzt im Referentenentwurf vorgesehen ist, wird er beträchtlichen Schaden anrichten. Deshalb sind grundlegende Korrekturen notwendig.

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