Informationen
zu Gesetzesänderungen im Handel
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Ab
Juni 2014 ergeben sich mit der neuen
EU-Verbraucherrechterichtlinie erhebliche Änderungen im Bereich
Handel. Mit den jüngsten Neuregelungen kommt eines der
umfassendsten Änderungspakete seit der Schuldrechtsreform im Jahr
2001. Dies gilt nicht nur für den Fernabsatz, auch der stationäre
Handel ist davon betroffen.
Neben
Neuregelungen der Verbraucherrechte sind Klarstellungen und
Vereinheitlichungen vorgesehen, die mitunter zu Vorteilen für
gewerbliche Anbieter führen. Darüber hinaus verbessert die
künftige europäische Novelle die Wettbewerbsposition der
deutschen E-Commerce-Anbieter. Nach dem 13. Juni 2014 ist keine
Übergangsfrist für die Umsetzung vorgesehen.
Zu
den anstehenden Neuregelungen gibt es am 27. März um 17:00 Uhr
eine Informationsveranstaltung der IHK Erfurt. Anmeldungen sind
schon jetzt über Tel. 0361 3484-295 oder Mail
ziegler@erfurt.ihk.de
möglich.
gez.
Udo Rockmann
Leiter
Regionales Service-Center
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Montag, 17. März 2014
IHK-Info:
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