Donnerstag, 27. März 2014

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Betriebliche Altersvorsorge nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten

Berlin, 27. März 2014. Zum heute vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission für eine überarbeitete Pensionsfondsrichtlinie erklärt die BDA:

Die Richtlinie würde die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge erheblich mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Dies zeigt sich bereits darin, dass die Richtlinie künftig viermal so viele Artikel umfassen soll wie derzeit. Zusätzliche Berichterstattungspflichten und komplizierte Vorgaben für die Verwaltung werden höhere Kosten und damit geringere Betriebsrenten bedeuten. Das kann nicht gewollt sein.

Die geplanten Vorgaben passen nicht für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Vorbild des jetzigen Entwurfs ist offensichtlich das für Versicherungen entwickelte Solvency-II-Konzept. Nach den Vorgaben des Entwurfs wäre zum Beispiel nicht mehr in jedem Fall gewährleistet, dass die Arbeitgeber die Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen selbst durchführen dürfen.

Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf nicht die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben nach Solvency II enthält, welche die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer belastet und existentiell bedroht hätten. Allerdings sollte die EU-Kommission jetzt auch endgültig von verschärften Eigenmittelvorgaben Abstand nehmen.
 

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