Berlin, 27. März 2014. Zum heute vorgelegten
Vorschlag der EU-Kommission für eine überarbeitete
Pensionsfondsrichtlinie erklärt die BDA:
Die Richtlinie würde die Einrichtungen der
betrieblichen Altersvorsorge erheblich mit zusätzlicher Bürokratie
belasten. Dies zeigt sich bereits darin, dass die Richtlinie künftig
viermal so viele Artikel umfassen soll wie derzeit. Zusätzliche
Berichterstattungspflichten und komplizierte Vorgaben für die Verwaltung
werden höhere Kosten und damit geringere Betriebsrenten bedeuten. Das
kann nicht gewollt sein.
Die geplanten Vorgaben passen nicht für
Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Vorbild des jetzigen
Entwurfs ist offensichtlich das für Versicherungen entwickelte
Solvency-II-Konzept. Nach den Vorgaben des Entwurfs wäre zum Beispiel
nicht mehr in jedem Fall gewährleistet, dass die Arbeitgeber die
Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen selbst durchführen dürfen.
Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf nicht
die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben nach Solvency II
enthält, welche die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer
belastet und existentiell bedroht hätten. Allerdings sollte die
EU-Kommission jetzt auch endgültig von verschärften Eigenmittelvorgaben
Abstand nehmen.
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