Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl 2013 liegen zur Einsichtnahme bereit Gemäß § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen in der Woche vom 2. bis 6. September 2013 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit. "Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen," so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. Landeswahlleiter Thüringen, Erfurt, 02. September 2013
Montag, 2. September 2013
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
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