Am heutigen Samstag fand im Schloss
Heringen (Landkreis Nordhausen) die thüringenweite
Eröffnungsveranstaltung zum Denkmaltag 2013 statt, die zunächst in
der lokalen Berichterstattung im Internet der „Thüringer
Allgemeine“ die bei derartigen Veranstaltung übliche Beachtung
fand. Die Internetzeitung (nnz) wartete später mit einer Bilderserie
mit nahezu hundert Fotos auf, aufgenommen und zur Verfügung gestellt
ausnahmslos von der Pressesprecherin des Landratsamtes, Jessica
Piper. Aus dem zugehörenden Text, auf den in diesem Zusammenhang
nicht eingegangen wird, ist leicht zu entnehmen, dass die
Internetzeitung nicht selbst vertreten war. Ich bemängele an diesem
Vorgang die Art der Zurverfügungstellung der Fotos aus folgendem
Grund:
Die Pressesprecherin des Landratsamtes
war ganz offensichtlich im Rahmen ihrer offiziellen Aufgabenstellung
fotografisch tätig. Dass ich mich durch diese, ihre fast
ununterbrochene Tätigkeit verschiedentlich behindert sah (der Grund
darf als bekannt gelten) sei ausdrücklich erwähnt. Das wäre in
Kauf zu nehmen, wenn die von ihr aufgenommenen Fotos entsprechend der
Pressemitteilungen allen im Verteiler des Landratsamtes vorgemerkten Adressaten – oder doch
einem daran interessierten Verteilerkreis – zur Verfügung gestellt
würden. Oder der Webseite des Landratsamtes entnommen werden könnten. Statt nur einer Zeitung aufgrund ausdrücklichen Verlangens
oder Vereinbarung. (Wer besitzt oder erhält dann das Urheberrecht?)
Ich sehe nach den Umständen darin eine einseitige Bevorzugung
einzelner Redaktionen oder Journalisten. Bei der sich die Frage
aufdrängt, ob es sich dabei um eine subjektive Abmachung oder
Vereinbarung handelt!? Es kann, wie ich meine, nicht sein, dass die
Pressesprecherin einer kommunalen Institution – aus welchen Gründen
auch immer – die Obliegenheiten einer privatwirtschaftlich
arbeitenden Redaktion übernimmt - kostenlos oder gar gegen
Honorierung – und ihr damit einen Vorteil gegenüber Redaktionen
verschafft, die dafür eigene Fachkräfte beschäftigen (müssen).
Hilfe mit einzelnen Fotos in Ausnahmefällen ist sicher
unproblematisch, nicht aber ganze Bildreportagen. Zumal der Vorgang
keinen Einzelfall darstellt. Dass ich mich persönlich durch den
Mangel an Rücksichtnahme (wie oben angedeutet) bei meiner
journalistischen Tätigkeit beeinträchtigt sehe, soll hier
ausdrücklich mit der Frage verbunden werden, ob behinderten
Journalisten keine Beachtung zukommt? Ich denke, PressesprecherInnen
sollten die Tätigkeit von Journalisten ermöglichen bzw.
erleichtern, statt diese (fotografisch)zu ersetzen.
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