Sonntag, 8. September 2013

Denkmaltag 2013: Bemerkungen zur Bildberichterstattung

Am heutigen Samstag fand im Schloss Heringen (Landkreis Nordhausen) die thüringenweite Eröffnungsveranstaltung zum Denkmaltag 2013 statt, die zunächst in der lokalen Berichterstattung im Internet der „Thüringer Allgemeine“ die bei derartigen Veranstaltung übliche Beachtung fand. Die Internetzeitung (nnz) wartete später mit einer Bilderserie mit nahezu hundert Fotos auf, aufgenommen und zur Verfügung gestellt ausnahmslos von der Pressesprecherin des Landratsamtes, Jessica Piper. Aus dem zugehörenden Text, auf den in diesem Zusammenhang nicht eingegangen wird, ist leicht zu entnehmen, dass die Internetzeitung nicht selbst vertreten war. Ich bemängele an diesem Vorgang die Art der Zurverfügungstellung der Fotos aus folgendem Grund:

Die Pressesprecherin des Landratsamtes war ganz offensichtlich im Rahmen ihrer offiziellen Aufgabenstellung fotografisch tätig. Dass ich mich durch diese, ihre fast ununterbrochene Tätigkeit verschiedentlich behindert sah (der Grund darf als bekannt gelten) sei ausdrücklich erwähnt. Das wäre in Kauf zu nehmen, wenn die von ihr aufgenommenen Fotos entsprechend der Pressemitteilungen allen im Verteiler des Landratsamtes vorgemerkten Adressaten – oder doch einem daran interessierten Verteilerkreis – zur Verfügung gestellt würden. Oder der Webseite des Landratsamtes entnommen werden könnten. Statt nur einer Zeitung aufgrund ausdrücklichen Verlangens oder Vereinbarung. (Wer besitzt oder erhält dann das Urheberrecht?) Ich sehe nach den Umständen darin eine einseitige Bevorzugung einzelner Redaktionen oder Journalisten. Bei der sich die Frage aufdrängt, ob es sich dabei um eine subjektive Abmachung oder Vereinbarung handelt!? Es kann, wie ich meine, nicht sein, dass die Pressesprecherin einer kommunalen Institution – aus welchen Gründen auch immer – die Obliegenheiten einer privatwirtschaftlich arbeitenden Redaktion übernimmt - kostenlos oder gar gegen Honorierung – und ihr damit einen Vorteil gegenüber Redaktionen verschafft, die dafür eigene Fachkräfte beschäftigen (müssen). Hilfe mit einzelnen Fotos in Ausnahmefällen ist sicher unproblematisch, nicht aber ganze Bildreportagen. Zumal der Vorgang keinen Einzelfall darstellt. Dass ich mich persönlich durch den Mangel an Rücksichtnahme (wie oben angedeutet) bei meiner journalistischen Tätigkeit beeinträchtigt sehe, soll hier ausdrücklich mit der Frage verbunden werden, ob behinderten Journalisten keine Beachtung zukommt? Ich denke, PressesprecherInnen sollten die Tätigkeit von Journalisten ermöglichen bzw. erleichtern, statt diese (fotografisch)zu ersetzen.   

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