Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe
Wiesbaden – Vor der Bundestagswahl
am 22. September hat der Bundeswahlleiter möglichen Doppelwählern
gedroht. Es könne sein, dass eine Person beispielsweise nach einem
Umzug mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalte. Trotzdem dürfe jeder
Wahlberechtigte nur einmal abstimmen.
“Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu
sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar”, so der
Bundeswahlleiter. Es drohten dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch einer solchen Tat sei
strafbar.
Rund 62 Millionen Menschen sind am Sonntag wahlberechtigt.
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