Freitag, 20. September 2013

Bundeswahlleiter informiert und droht Doppelwählern

Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

Wiesbaden – Vor der Bundestagswahl am 22. September hat der Bundeswahlleiter möglichen Doppelwählern gedroht. Es könne sein, dass eine Person beispielsweise nach einem Umzug mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalte. Trotzdem dürfe jeder Wahlberechtigte nur einmal abstimmen.
“Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar”, so der Bundeswahlleiter. Es drohten dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch einer solchen Tat sei strafbar.

Rund 62 Millionen Menschen sind am Sonntag wahlberechtigt.

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