Dienstag, 28. März 2017

Reichsbürger entwaffnet

Im Landkreis Nordhausen sind am Dienstag einem Angehörigen der Reichsbürgerbewegung bei einer Durchsuchungsaktion die Waffen abgenommen worden.

Gegen den 64-jährigen Mann und zwei weitere Beschuldigte wird seit längerer Zeit wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Hinzu kamen Ermittlungen wegen der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Die Kriminalpolizei war aufmerksam geworden, als im Internet Bilder kursierten, auf denen sich die Beschuldigten mit einer Kalaschnikow und anderen illegalen Waffen zeigten. Auf den Fotos waren auch verbotene Symbole und Granaten zu erkennen.

Der 64-Jährige und die 43-jährige Beschuldigte sind als Sportschützen im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und ordnungsgemäß angemeldeter Waffen. Außerdem verfügen sie über eine Schwarzpulverberechtigung als Böllerschützen. Der 34 Jahre alte dritte Beschuldigte hat keine Erlaubnis.

Zu Beginn der Durchsuchungen wurden die Beamten von Spezialeinsatzkräften unterstützt, um zu verhindern, dass der 64-Jährige Zugriff auf seine Waffen hat, wenn die Beamten sein Wohnhaus betreten. Der Mann leistete keinen Widerstand.

Insgesamt wurden im Landkreis Nordhausen drei Objekte durchsucht.

Der Untersuchungsrichter hatte die Durchsuchungen angeordnet, um alle vorhandenen Waffen beschlagnahmen zu lassen.
Die Waffenbehörde des Landkreises nahm
an den Durchsuchungen teil, da die Zuverlässigkeit der Beschuldigten nicht mehr gegeben ist und die Erlaubnisse und Waffen eingezogen werden sollen.
Neben 13 sogenannten Langwaffen und vier Kurzwaffen, zwei Pistolen und zwei Revolver, wurden auch eine Böllerkanone, umfangreiche Munition und Granatenköpfe beschlagnahmt. Ebenso wurden mehrere Waffen sichergestellt, die in einem der Häuser als Dekoration an den Wänden dienten und nun von Spezialisten waffenrechtlich begutachtet werden sollen.

Der 64-Jährige macht offenbar aus seiner Zugehörigkeit zu der Reichsbürgerbewegung keinen Hehl. Hinweise darauf sind mehrfach an der Umfriedung des Grundstückes zu entdecken. 
Mitteilung der Landespolizeiinspektion Nordhausen am 28.03.2017

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