Im
Landkreis Nordhausen sind am Dienstag einem Angehörigen der
Reichsbürgerbewegung bei einer Durchsuchungsaktion die Waffen
abgenommen worden.
Gegen
den 64-jährigen Mann und zwei weitere Beschuldigte wird seit
längerer Zeit wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz
ermittelt. Hinzu kamen Ermittlungen wegen der Verwendung von Symbolen
verfassungsfeindlicher Organisationen und Verstoß gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die
Kriminalpolizei war aufmerksam geworden, als im Internet Bilder
kursierten, auf denen sich die Beschuldigten mit einer Kalaschnikow
und anderen illegalen Waffen zeigten. Auf den Fotos waren auch
verbotene Symbole und Granaten zu erkennen.
Der
64-Jährige und die 43-jährige Beschuldigte sind als Sportschützen
im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und ordnungsgemäß
angemeldeter Waffen. Außerdem verfügen sie über eine
Schwarzpulverberechtigung als Böllerschützen. Der 34 Jahre alte
dritte Beschuldigte hat keine Erlaubnis.
Zu
Beginn der Durchsuchungen wurden die Beamten von
Spezialeinsatzkräften unterstützt, um zu verhindern, dass der
64-Jährige Zugriff auf seine Waffen hat, wenn die Beamten sein
Wohnhaus betreten. Der Mann leistete keinen Widerstand.
Insgesamt
wurden im Landkreis Nordhausen drei Objekte durchsucht.
Der
Untersuchungsrichter hatte die Durchsuchungen angeordnet, um alle
vorhandenen Waffen beschlagnahmen zu lassen.
Die
Waffenbehörde des Landkreises nahm
an den Durchsuchungen teil, da
die Zuverlässigkeit der Beschuldigten nicht mehr gegeben ist und die
Erlaubnisse und Waffen eingezogen werden sollen.
Neben
13 sogenannten Langwaffen und vier Kurzwaffen, zwei Pistolen und zwei
Revolver, wurden auch eine Böllerkanone, umfangreiche Munition und
Granatenköpfe beschlagnahmt. Ebenso wurden mehrere Waffen
sichergestellt, die in einem der Häuser als Dekoration an den Wänden
dienten und nun von Spezialisten waffenrechtlich begutachtet werden
sollen.
Der
64-Jährige macht offenbar aus seiner Zugehörigkeit zu der
Reichsbürgerbewegung keinen Hehl. Hinweise darauf sind mehrfach an
der Umfriedung des Grundstückes zu entdecken.
Mitteilung der Landespolizeiinspektion Nordhausen am 28.03.2017
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