Nordhausen
(psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat auf seiner jüngsten Sitzung
die Gewährung von Zuwendungen für das Haushaltsjahr 2017 an freie
Träger der
Jugendarbeit und der sozialen Einrichtungen beschlossen. Insgesamt
werden für nachfolgende Projekte Mittel in Höhe von maximal 176.400
Euro zur Auszahlung bereitgestellt.
So
erhalten freie Träger der Jugendarbeit im Bereich Jugend Zuwendungen
in Höhe von 150.800 Euro, die sich wie folgt aufteilen:
- SJD „Die Falken“ für das Kinder- und Jugendfreizeithaus „Villa Kunterbunt“: 28.000 Euro
- EC-Verband für Kinder- u. Jugendarbeit Sachsen-Anhalt e.V. zur Betreibung der EC-Teestube: 6.000 Euro
- der Horizont e.V. für seine Jugendarbeit zum Projekt zur Kultur- und Heimatgeschichte: 12.000 Euro
- JugendSozialwerk e.V. Mobilé zum Vorhalten mobiler Angebote der Jugendfreizeit: 32.000 Euro
- Johanniter–Unfall-Hilfe e.V. zur Betreibung des Jugendtreffs JoJo: 16.000 Euro
- Kreisjugendring Nordhausen e.V. für die offene Jugendarbeit im Jugendcafé Nordhausen Ost: 13.600 Euro
- das studio 44 e.V. für den Kinder- und Jugendzirkus: 7.200 Euro
- Evangelische Kirchengemeinde Blasii-Altendorf für den Kinder-Kirchen-Laden: 12.000 Euro
- der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. für den Club Caritas: 24.000 Euro
Zur Förderung sozialer Einrichtungen wurden für folgende Einrichtungen Zuwendungen von insgesamt 25.600 Euro beschlossen:
- Nordhäuser Tafel e.V.: 13.600 Euro
- Lift gGmbH Freiwilligenagentur: 2.400 Euro
- Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. für die Tauschbörse: 4.800 Euro
- Schrankenlos e.V. Eine Welt Haus für Angebote für Personen mit Migrationshintergrund: 4.800 Euro
Die
Gewährung von Zuwendungen an freie Träger erfolgt auf Grundlage
der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis nach § 2 der Thüringer
Kommunalordnung. Zum eigenen
Wirkungskreis zählen danach die Aufgaben für die Förderung von
Angeboten zur Freizeitgestaltung und des sportlichen Lebens sowie die
gesundheitliche und soziale Betreuung zur Sicherung der
gesellschaftlichen Teilhabe verschiedener Zielgruppen. Die
Stadt Nordhausen habe deshalb ein erhebliches Interesse die
Vielfältigkeit der bestehenden Angebote für das Haushaltsjahr 2016
aufrechtzuerhalten, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Zu
diesem Zweck seien Zuschüsse als Projektförderung
im Rahmen einer Anteilsfinanzierung und nur auf Antrag des Trägers für
die o.g. Aktivitäten und Projekte zur Verfügung gestellt worden.
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