Mittwoch, 15. März 2017

Oberbürgermeisterwahlen in Nordhausen:

 Bürgermeisterin benennt den 11. Juni

Nordhausen (psv) Bürgermeisterin Jutta Krauth hat der Kommunalaufsicht beim Landratsamt den 11. Juni als Termin für die Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen benannt. Das hat Frau Krauth heute den Mitgliedern des Hauptausschusses des Stadtrats mitgeteilt.

Die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) seien damit erfüllt. Die Neuwahl sei demnach innerhalb der letzten drei Monate des Beamtenverhältnisses des Oberbürgermeisters durchzuführen. Dies sei  durch den vorgeschlagenen Termin gewährleistet.

Der 11. Juni 2017 sei der frühestmögliche Wahltermin und befinde sich ebenso wie ein möglicher Stichwahltermin noch vor den Sommerferien in Thüringen. Durch das gleichzeitig an diesem Wochenende stattfindende Rolandsfest sei eine höhere
Wahlbeteiligung zu erwarten. Die organisatorische Durchführbarkeit der Wahl sei bereits intern geprüft worden und sei an diesem Termin möglich.

Im Schreiben an die Kommunalaufsicht habe sie darauf verweisen, so Krauth weiter, dass  mit dem früheren Wegfall der 2. Beigeordnetenstelle die Stadt aktuell nur über zwei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte verfüge.

Bei der Festsetzung des Wahltermins außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Dreimonatsfrist würde die Arbeitsbelastung der kommunalen Wahlbeamten alleine durch eine hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Beamte erfüllt werden müssen.


Mit Hinblick auf die Aufgaben der Stadt Nordhausen als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sowie den Herausforderungen der anstehenden Gebietsreform benötige die Stadt Nordhausen  schnellstmöglich ein von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltes Stadtoberhaupt. Desweiteren weise sie darauf hin, dass in der Stadt Nordhausen jederzeit die Außenvertretung der Gemeinde nach § 31 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gesichert sein müsse. Bei einem eventuellen krankheitsbedingten Ausfall von ihr als Bürgermeisterin müsste sodann die Verwaltung durch die ehrenamtlichen Beigeordneten geleitet werden. Dies ist bei den Aufgaben einer Stadt der Größe von Nordhausen kaum vorstellbar“, so Frau Krauth.  

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