Dringender
Appell an die Kommunalaufsicht: Haushaltsgenehmigung bis Ende des
Monats nötig / „Die Bürger möchten einfach, dass wichtige Projekte
umgesetzt werden“ / AKS-Umbau gefährdet,
Zorgebrücke, Rüdigsdorfer Weg und Theatersanierung
Nordhausen (psv)
Nordhausens
Bürgermeisterin Jutta Krauth hat auf der gestrigen Sitzung des
Nordhäuser Hauptausschusses an die Kommunalaufsicht im Landratsamt
appelliert, bis zum Monatsende den Nordhäuser Haushalt „endlich zu
genehmigen“. „Wir warten seit einem Vierteljahr auf die Genehmigung.
Der Stadtrat hatte schon am 7. Dezember den Haushalt beschlossen und dem
Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.“
Komme
die Haushaltsgenehmigung nicht, könnten die von den Stadträten mit dem
Haushalt 2017 beschlossenen Gelder nicht ausgegeben werden. „Dann sind
wichtige Investitionsmaßnahmen ernsthaft gefährdet“, so die
Bürgermeisterin.
“Dazu zählt der Neubau des Naturrasenplatzes
im Albert-Kuntz-Sportpark (AKS). Ohne die schnelle Freigabe unserer
Haushaltsmittel
für den Platz fällt die Förderung durch den Freistaat Thüringen aus.
Damit ist in der Folge auch die Terminkette für den Gesamtumbau des AKS
in Gefahr“, sagte Frau Krauth.
In
Gefahr seien außerdem der dringend nötige Neubau der Zorgebrücke in
Bielen, die Erschließung des „Rüdigsdorfer Wegs“ sowie die Sanierung des
Nordhäuser Theaters. „Auch für das Theater haben wir Fördermittel beim
Freistaat beantragt. Auch hierfür läuft die Frist Ende März aus.
Von
der Umsetzung all dieser Vorhaben sind die Bürger direkt betroffen. Sie
warten darauf, dass es endlich losgeht“, so Frau Krauth.
Mit
Sorge sehe sie auch ein Antwortschreiben der Kommunalaufsicht, auf die
Nachfrage, wann mit der Haushaltsgenehmigung zu rechnen sei.
Beunruhigend
insbesondere mit Blick auf das Projekt des Albert-Kuntz-Sportparks
empfinde sie den Hinweis aus dem Landratsamt, dass die Stadt angeblich
Vorhaben finanzieren wolle, zu denen sie gesetzlich nicht verpflichtet
sei. „Wir hatten der Kommunalaufsicht allerdings
ausführlich dargelegt, dass die Sanierung des AKS für uns keine
freiwillige-, sondern eine Pflichtaufgabe ist. Unsere Begründung
lautete, dass sich dies u.a. daraus ergibt, dass die Stadt nach dem
Landesentwicklungsprogramm Thüringen ein Mittelzentrum mit
Teilfunktionen eines Oberzentrums ist. Mittelzentren mit Teilfunktionen
eines Oberzentrums haben die Aufgabe, höherwertige Funktionen der
Daseinsvorsorge mit überregionaler Bedeutung auch in den Bereichen
Bildung, Gesundheit, Kultur und Freizeit zu erfüllen.
Hierzu gehören auch Sportstätten gehobenen Standards wie der
Albert-Kuntz-Sportpark“, sagte die Bürgermeisterin.
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