Nordhausen. Die inhaltliche
Klammer des 72. Jahrestags der Befreiung des KZ Mittelbau-Dora
bildet das Thema
„Frauen im KZ-System“. In einem öffentlichen Vortrag spricht Dr.
Andrea
Rudorff, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für
Zeitgeschichte
München-Berlin, über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von
Frauen in nationalsozialistischen
Konzentrationslagern von 1933 bis 1945.
Das
KZ Mittelbau-Dora war bis Ende Januar 1945 ausschließlich mit
männlichen
Häftlingen belegt. Erst mit Ankunft der Räumungstransporte aus
den KZ-Komplexen
Auschwitz und Groß-Rosen kamen auch weibliche Gefangene in das
KZ Mittelbau. In
anderen Konzentrationslagern waren Frauen schon seit Beginn
der
nationalsozialistischen Herrschaft inhaftiert. Die Zahl der
weiblichen KZ-Insassinnen
stieg vor allem in den 1940er Jahren stark an: Während der
Anteil weiblicher
Häftlinge in der Vorkriegszeit weniger als ein Zehntel der in
Konzentrationslagern registrierten Gefangenen ausmachte,
betrug er Anfang 1945
fast ein Drittel. 1937 war Lichtenburg als erstes zentrales
Frauen-Konzentrationslager für das Deutsche Reich gegründet
und 1939 durch das
neu errichtete KZ Ravensbrück abgelöst worden. Aufgrund des
steigenden
Einsatzes von KZ-Zwangsarbeiterinnen in der Rüstungsindustrie
entstanden im
Jahr 1944 rund 250 KZ-Außenlager für Frauen im Deutschen Reich
und in den deutsch-
besetzten Gebieten.
Die
Herkunft und der Verfolgungshintergrund der Frauen waren so
verschieden wie die
Bedingungen, auf die sie in den Konzentrationslagern trafen.
Ihre Erfahrungen
unterscheiden sich in vielen Punkten von denen männlicher
Häftlinge: Junge
Frauen hatten bei den Eingangsselektionen in Auschwitz
deutlich geringere
Überlebenschancen, in den Außenlagern der letzten Kriegsphase
hingegen begegneten
die weiblichen Häftlinge teilweise milderen Lagerregimes. Im
Mittelpunkt des Vortrags
von Dr. Andrea Rudorff steht die Frage, wie sich die
Bedingungen der weiblichen
KZ-Insassen von denen der männlichen unterschieden. Der Blick
wird auch auf die
Täterinnen im KZ-System erweitert. Die Veranstaltung wird vom
Gedenkstättenleiter Dr. Stefan Hördler moderiert. Der Eintritt
ist kostenfrei.
Entsprechend
§ 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien
oder
Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene
zuzuordnen sind oder bereits
in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische,
antisemitische oder
sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung
getreten sind, von der
Versammlung ausgeschlossen.
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