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„Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ im Kabinett beschlossen
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Bundeskabinett hat heute das „Gesetz zum weiteren quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Mit
dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis
zum Schuleintritt geschaffen werden.
Die Bedeutung für frühe
Bildung hat zugenommen: 2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5
Mrd. Euro für frühe Bildung ausgeben. Allein für das neue
Investitionsprogramm gibt der Bund über eine Milliarde Euro.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der
Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen
aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass
erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder
bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle
Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung
profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend
Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir
das neue Programm heute auf den Weg bringen können.“
Viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
In
dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen
Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Zudem erhalten die
Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel
in Höhe von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der
Kinderbetreuung.
Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 - 2020
geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen
umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von
drei Jahren bis Schuleintritt.
„Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
„Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern
mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich
steigen.“
Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert.
Für
das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007
eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt
1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern
zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des
Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.
Mitteilung des BMFSFJ am 14.12.2016 |
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