Donnerstag, 22. Dezember 2016

Aufhebung Stallpflicht für Großwechsungen und Kleinwechsungen

Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen informiert darüber, dass die am 21. November verfügte Stallpflicht für Geflügelhaltungen in den Gemeinden Großwechsungen und Kleinwechsungen ab sofort aufgehoben wird.  Die Aufstallpflicht für die Orte Auleben, Bielen, Sundhausen, Wolkramshausen, Kleinfurra Wernrode, Obergebra, Sollstedt, Neu-Sollstedt und Rehungen bleibt weiterhin bestehen. D.h., das gehaltene Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen/Einfliegen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Festlegung bleibt dort bis auf Weiteres bestehen.


Der Fachbereich Veterinärwesen bittet alle Geflügelhalter, ihre Geflügelhaltungen in eigener Verantwortung zu schützen und insbesondere den Kontakt zu Wildvögeln möglichst zu unterbinden. In Verdachtsfällen, wie zum Beispiel Krankheit, Verlust oder Einbruch der Legeleistung, ist umgehend der Hoftierarzt bzw. das Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Veterinärwesen im BIC, OT Bielen, Alte Leipziger Straße 50 in Nordhausen, Telefon 03631 908451 oder 908453, zu informieren. Bei auftretenden Fragen können sich Halter ebenso an die Mitarbeiter wenden. Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können auch über die Internetseite des  Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie Erfurt oder des Friedrich-Löffler-Institutes abgerufen werden. 
Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 22.12.2016

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