Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes
Nordhausen informiert darüber, dass die am 21. November verfügte
Stallpflicht für Geflügelhaltungen in den Gemeinden Großwechsungen und
Kleinwechsungen ab sofort aufgehoben wird. Die Aufstallpflicht
für die Orte Auleben, Bielen, Sundhausen, Wolkramshausen, Kleinfurra
Wernrode, Obergebra, Sollstedt, Neu-Sollstedt und Rehungen bleibt
weiterhin bestehen. D.h., das gehaltene Geflügel muss in geschlossenen
Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung
und einer gegen das Eindringen/Einfliegen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung gehalten werden. Diese Festlegung bleibt dort bis auf
Weiteres bestehen.
Der Fachbereich Veterinärwesen bittet alle
Geflügelhalter, ihre Geflügelhaltungen in eigener Verantwortung zu
schützen und insbesondere den Kontakt zu Wildvögeln möglichst zu
unterbinden. In Verdachtsfällen, wie zum Beispiel Krankheit,
Verlust oder Einbruch der Legeleistung, ist umgehend der Hoftierarzt
bzw. das Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Veterinärwesen im BIC, OT
Bielen, Alte Leipziger Straße 50 in Nordhausen, Telefon 03631 908451
oder 908453, zu informieren. Bei auftretenden Fragen
können sich Halter ebenso an die Mitarbeiter wenden. Allgemeine
Informationen zur Geflügelpest können auch über die Internetseite des
Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie Erfurt
oder des Friedrich-Löffler-Institutes abgerufen werden.
Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 22.12.2016
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