Berlin, 16. Dezember 2016. Zum Appell des Deutschen
Pflegerats die Reform der Pflegeausbildung noch in dieser
Legislaturperiode zu verabschieden erklärt die BDA:
Die Reform der Pflegeausbildung darf nicht als
Last-Minute-Gesetzgebung durchgepeitscht werden. Nur mit Augenmaß kann
eine Modernisierung der drei Pflegeausbildungen gelingen und dem bereits
bestehende Fachkräftemangel in der Altenpflege(Pflege) entgegengewirkt
werden. Eine Einheitsausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und
Altenpflege würde sich entweder zu einer Schmalspur- oder einer
Superkönner-Ausbildung entwickeln. Die Auszubildenden werden also
entweder zu wenig angeleitet oder mit zu hohen Anforderungen belastet.
Beides muss vermieden werden.
Die Qualifikationsanforderungen in den einzelnen Pflegeberufen sind zu
unterschiedlich, um sie zu einer Einheitsausbildung zusammenfassen zu
können. Es ist etwas anderes, ob jemand ein Frühchen oder einen
Demenzkranken pflegt, ob jemand nach einer OP schnell wieder fit gemacht
oder seine Defizite im Alter individuell ausgeglichen werden muss.
Pflege kann nur von Fachkräften geleistet werden, die für den jeweiligen
Personenkreis ausgebildet wurden.
Es ist deshalb notwendig, die Idee der Einheitsausbildung endgültig ad
acta zu legen. Für eine zukunftsgerechte Weiterentwicklung der
Pflegeberufe taugt nur ein Ausbildungsmodell , das Kinderkrankenpflege,
Krankenpflege und Altenpflege erhält, wobei die gemeinsamen
Kernqualifikationen in maximal zwei Jahren gemeinsam vermittelt werden
und am Ende die notwendige Spezialisierung erfolgt.
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