Nordhausen (psv) Zum Jahreswechsel ereignen sich immer wieder zahlreiche Unfälle und Brände, die auf den unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen sind.
Das Nordhäuser Ordnungsamt und die
Nordhäuser Berufsfeuerwehr geben hier einige
Hinweise zum sicheren Umgang und
Verhalten im Zusammenhang mit pyrotechnischen
Erzeugnissen.
− Es
dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I und II
verwendet werden,
welche in Deutschland offiziell
zugelassen sind. Solche pyrotechnischen Erzeugnisse
sind mit einem Prüfsiegel BAM-P der
Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung
gekennzeichnet.
− Pyrotechnische
Erzeugnisse der Kategorie I dürfen nur von Personen ab dem 12.
Lebensjahr verwendet werden. Der Kauf
und die Verwendung von pyrotechnischen
Erzeugnissen der Kategorie II ist nur
Personen ab dem 18. Lebensjahr vorbehalten.
− Pyrotechnische
Erzeugnisse der Kategorie II dürfen nur am 31. Dezember und 1.
Januar
verwendet werden.
− Es
sollte beachtet werden, dass nach Alkoholgenuss der sichere und
verantwortungsvoll Umgang mit
pyrotechnischen Erzeugnissen eingeschränkt sein
kann.
− In
unmittelbarer Nähe von Kindern, Krankenhäusern, Kinder- und
Altenheimen sowie
Fachwerkhäusern ist die Verwendung von
Pyrotechnik gesetzlich verboten.
− Generell
dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet
werden.
− Ebenfalls
ist es zu unterlassen, Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden
abzuschießen.
− Auch
dürfen keine Feuerwerkskörper gegen fahrende Fahrzeuge abgeschossen
werden. Hier besteht erhöhte
Unfallgefahr.
− Beim
Abbrennen von Feuerwerk ist ausreichender Abstand zu parkenden
Fahrzeugen
zu halten.
Die Ordnungsbehörde und die
Brandschutzbehörde der Stadt Nordhausen bitten alle Bürger
und Gäste oben genannten Regeln zu
beachten, so dass der Jahreswechsel gefahr- und
schadensfrei verläuft.
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