Mittwoch, 14. Dezember 2016

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Grundrichtung stimmt, aber inhaltlich inkonsistent und unvollständig

Berlin, 14. Dezember 2016. Zum Kommissionsvorschlag zur Koordinierung der Sozialversicherung erklärt die BDA:

Mit der Bedingung einer mindestens dreimonatigen Beschäftigung von Migranten als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld schlägt die Kommission die richtige Grundrichtung ein, um die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zu verbessern. Wer seinen Heimatstaat verlässt und seinen Lebensunterhalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU nicht vollumfänglich selbst sichert, sondern auf den Genuss von Sozialleistungen abzielt, missbraucht die Arbeitnehmerfreizügigkeit und schadet der europäischen Idee. Deshalb ist es überfällig, entsprechende Regelungslücken zu schließen.

Der gleichzeitige Vorschlag, dass Mitgliedstaaten den Export von Arbeitslosengeld zur Arbeitssuche im Ausland für sechs statt bisher drei Monate zulassen müssen, wäre arbeitsmarktpolitisch falsch. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur schnellstmöglichen Vermittlung in eine neue Stelle zur Verfügung stehen. Ein überlanger Zeitraum der Abwesenheit in einem anderen Staat schließt dies aus und behindert auch gezielte Integrationsbemühungen durch aktive Arbeitsmarktpolitik. Insofern ist der Kommissionsvorschlag nicht konsistent.

Der Vorschlag ist zudem auch noch unvollständig. Die Kommission ignoriert die Regelungslücken beim Kindergeld. Jeder Staat sollte seine Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland der Kinder anpassen dürfen. Das hatten die Staats- und Regierungschefs zu Recht am 18./19. Februar 2016 auch so beschlossen. Es ist völlig unverständlich, warum der Kommissionsvorschlag diesen Beschluss und auch das Gerechtigkeitsempfinden in weiten Teilen der europäischen Bevölkerung ignoriert.

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