Berlin, 14. Dezember 2016. Zum Kommissionsvorschlag zur Koordinierung der Sozialversicherung erklärt die BDA:
Mit der Bedingung einer mindestens dreimonatigen
Beschäftigung von Migranten als Voraussetzung für den Bezug von
Arbeitslosengeld schlägt die Kommission die richtige Grundrichtung ein,
um die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zu verbessern.
Wer seinen Heimatstaat verlässt und seinen Lebensunterhalt in einem
anderen Mitgliedstaat der EU nicht vollumfänglich selbst sichert,
sondern auf den Genuss von Sozialleistungen abzielt, missbraucht die
Arbeitnehmerfreizügigkeit und schadet der europäischen Idee. Deshalb ist
es überfällig, entsprechende Regelungslücken zu schließen.
Der gleichzeitige Vorschlag, dass Mitgliedstaaten den
Export von Arbeitslosengeld zur Arbeitssuche im Ausland für sechs statt
bisher drei Monate zulassen müssen, wäre arbeitsmarktpolitisch falsch.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur
schnellstmöglichen Vermittlung in eine neue Stelle zur Verfügung stehen.
Ein überlanger Zeitraum der Abwesenheit in einem anderen Staat schließt
dies aus und behindert auch gezielte Integrationsbemühungen durch
aktive Arbeitsmarktpolitik. Insofern ist der Kommissionsvorschlag nicht
konsistent.
Der Vorschlag ist zudem auch noch unvollständig. Die
Kommission ignoriert die Regelungslücken beim Kindergeld. Jeder Staat
sollte seine Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im
Wohnsitzland der Kinder anpassen dürfen. Das hatten die Staats- und
Regierungschefs zu Recht am 18./19. Februar 2016 auch so beschlossen. Es
ist völlig unverständlich, warum der Kommissionsvorschlag diesen
Beschluss und auch das Gerechtigkeitsempfinden in weiten Teilen der
europäischen Bevölkerung ignoriert.
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