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Bund
und Länder haben heute im Rahmen der Ministerpräsidenten-konferenz in
Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma
gefasst. Sie kommen damit der Bitte des Vorsitzenden des Zentralrats der
Deutschen Sinti und Roma, Romani Rose, nach. Er hatte sich seit Jahren
für ein dauerndes Ruherecht eingesetzt. Bund und Länder sind
übereingekommen, die Kosten zum Erhalt der Gräber zu je 50 Prozent zu
übernehmen.
"Ich begrüße den Beschluss zum Erhalt der Gräber
derjenigen Sinti und Roma, die vom Nationalsozialistischen Regime als
Volksgruppe aus rassistischen Gründen verfolgt wurden. Das sind wir den
Toten und ihren Nachkommen schuldig," sagte Bundesministerin Manuela Schwesig.
"Mein Haus wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den
Ländern eine Regelung erarbeiten, damit dieser Beschluss schnell
umgesetzt werden kann."
Die Umsetzung kann unter Wahrung
verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundes und der Länder ohne
gesetzliche Änderungen kurzfristig erfolgen. Die Zuständigkeit der
Länder für eine Regelung des Ruhgerechtes bleibt dabei unberührt, auch
die Gesetzgebungskompetenz bleibt bei den Ländern. Die noch im Detail
auszuhandelnde Vereinbarung soll sich an die Regelung für die verwaisten
jüdischen Friedhöfe aus der Vorkriegszeit orientieren. Bundesweit sind
etwa 3.000 Grabstätten betroffen. Der Bund erklärte sich bereit, den
Ländern 50 Prozent der entstehenden Kosten zu erstatten.
Mitteilung des BMFSFJ am 09.12.2016 | |
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