Die
Auszahlung der Zuschüsse erfolgt an
die freien Jugendsozialwerk Nordhausen e.V., Oekumenischer
Kindergarten e.V., Johanniter Unfallhife e.V., DRK Kreisverband e.
V., der Nordthüringer Lebenshilfe und dem Studentenwerk Thüringen
zur Finanzierung der angemessenen Personal- und
Sachkosten, die zur Betreibung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Nordhausen erforderlich sind und nicht durch Elternbeiträge und
Einnahmen des Trägers gedeckt werden können, heißt es in der
Beschlussvorlage. Die Auszahlung erfolgt monatlich und wird
höchstens bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe von insgesamt
4.335.000 € zugestimmt.
So
erhält das Jugendsozialwerk einen Zuschuss für das 2. Halbjahr in
Höhe von insgesamt 3 Mio Euro, der Oekumenische Kindergarten
von 500 Tausend Euro, die Johanniter Unfallhilfe von 475 Tausend
Euro, der DRK Kreisverband in Höhe von 145 Tausend Euro, die
Nordthüringer Lebenshilfe von 125 Tausend Euro und das Studentenwerk
in Höhe von 90 Tausend Euro.
Die
Gewährung der Zuschüsse erfolgt auf der Grundlage des Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetzes. Danach und eines
Stadtratsbeschlusses aus 2013 sind die Zuschussgewährungen
vertraglich zu regeln. Deshalb sollen Finanzierungsverträge
für diese Zuschüsse zwischen der Stadt Nordhausen und den
freien Trägern der Kindertageseinrichtungen
der Stadt Nordhausen für das neue
Haushaltsjahr 2015 abgeschlossen werden, heißt es im
Beschluss.
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