Freitag, 25. Juli 2014

Oberbürgermeister weist Ansichten des Thüringer Datenschutzbeauftragten zurück

Nordhausen (psv) Der Nordhäuser Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) weist die Ansichten des Thüringer Datenschutzbeauftragten zurück, es habe im Nordhäuser Rathaus Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen gegeben.

Anlass des Dementis ist die heutige mediale Veröffentlichung von Inhalten aus einem Beanstandungsbrief an die Nordhäuser Stadtverwaltung durch den Thüringer Datenschutzbeauftragten.

„Erstaunlich und bemerkenswert ist auch die Behauptung des Thüringer Datenschutzbeauftragten, dass Bestandteile des Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Jendricke zu dessen Gunsten geklärt und `vom Tisch´ sein sollen. Dem ist nicht so. Das Disziplinarverfahren umfasst mehrere Tatbestände und ist nicht abgeschlossen. Ich frage mich deshalb verwundert, woher der Datenschutzbeauftragte überhaupt seine Kenntnisse bezieht, wie er sie interpretiert und dann ein weiteres Mal Behauptungen öffentlich macht“, sagte Dr. Zeh.

Ebenfalls erschließe sich nicht, mit welcher Begründung der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse (SPD) behaupte, es sei ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, dass im Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Jendricke (SPD) ein externer Rechtsanwalt als neutraler und unabhängiger Ermittlungsführer eingesetzt werde.

„Mit der Einsetzung eines neutralen und unabhängigen Juristen habe ich

- erstens dem ausdrücklichen Wunsch von Bürgermeister Matthias Jendricke entsprochen.

- zweitens ist dies rechtlich möglich und mit den Rechtsaufsichtsbehörden abgestimmt worden

und

- zum Dritten ist jeder Rechtsanwalt in der Bundesrepublik ein ordentliches Organ der Rechtspflege“

„Darüber hinaus hatte Bürgermeister Matthias Jendricke im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn wegen sexueller Nötigung mehrere Befangenheitsanträge gegen mich initiiert. Diese hat die Rechtsaufsicht alle umfänglich begründet zurückgewiesen.

Zurückgewiesen wurde damit auch die Anschuldigung von Herrn Jendricke, ich hätte die gewählten Stadträte zu Unrecht über das Disziplinarverfahren gegen ihn informiert. Auch hier muss ich den Datenschutzbeauftragten in seiner Rechtsauffassung korrigieren.“


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen