Als
Schulbuben hörten wir diese Warnung vor nahezu jedem Diktat vom
Lehrer in der Schulklasse. Wir sahen uns verstohlen an und guckten
dann höchstens noch verlegen auf unsere Hefte. Keiner kam damals
darauf, dass darin eine „widerwärtige“ Bemerkung und ein
Generalverdacht gegen die ganze Klasse zu sehen sei. Würde ich
meinen Enkeln heutzutage aufgeben, mir Bescheid zu sagen, wenn ein
Lehrer in der Schule auch heute eine solch warnende Bemerkung machen
würde, damit ich ich mich beim Schulleiter wegen
Generalverdacht-Unterstellung beschweren kann, würde ich mich
wahrscheinlich sogar bei meinen Enkeln lächerlich machen.
Bei
den Medien scheint das heute anders zu sein: es war wohl Heribert
Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“, der vorgestern den analog
gemeinten Satz „Wer betrügt, der fliegt“des CSU-Chefs Horst Seehofer
angesichts der zu erwartenden Einwanderern aus Bulgarien und Rumänien
als widerwärtig und geäußerten Generalverdacht wertete. Und nicht
wenige Kommentatoren nehmen ihn als willkommenen Steilvorlage.
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