Angesichts der aktuellen Diskussion zur
Allgemeinverfügung über die Durchführung von
Freiluftveranstaltungen im Innenstadtbereich der Stadt Nordhausen,
spricht sich Inge Klaan (CDU) für einen sachlichen Umgang mit dem
Thema aus.
Es ist unbestritten, dass das Wohnen in
der Nordhäuser Innenstadt im Vergleich zu anderen Städten ein
besonderes Gewicht hat. Bei allem Verständnis für das Ruhebedürfnis
der Bewohner der Innenstadt, muss auch der besonderen Bedeutung des
Standortes als Raum für ein aktives, urbanes Leben Rechnung getragen
werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den demografischen
Wandel und eine alternde Gesellschaft. „Dass die Nordhäuser
Innenstadt als Wohnlage sehr begehrt ist liegt insbesondere daran,
dass dort auf kurzen Wegen ein breit gefächertes Angebot an
Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer Versorgung sowie Freizeit- und
Kulturmöglichkeiten erreichbar ist“, meint Klaan.
Frei nach dem „Wohn-Ideal“ von Kurt
Tucholsky („Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die
Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht,
ländlich-mondän, vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehen aber
abends zum Kino hast du‘s nicht weit.“) muss gerade die
Innenstadt verschiedensten Ansprüchen gerecht werden. Dabei darf
nicht vergessen werden, dass Nordhausen als größtes Zentrum und
Stabilitätsanker in Nordthüringen für die ganze Region zahlreiche
Versorgungsfunktionen befriedigen muss.
„Natürlich haben die Bewohner der
Innenstadt ein Recht auf Schutz vor Dauerbeschallung. Gleichzeitig
müssen wir aber aufpassen, dass die Ausstrahlungskraft der
Innenstadt nicht durch allzu restriktive Regelungen gefährdet wird“
gibt die ehemalige Dezernentin für Bau und Wirtschaft der Stadt
Nordhausen zu bedenken. Wie in der Diskussion zu sehen, führt die
pauschale Gesamtbetrachtung der Allgemeinverfügung zu Problemen an
anderen Stellen. Zweckdienlicher wäre eine differenzierte
Einzelfallbetrachtung bei der Genehmigung der Veranstaltungen. Denn
Veranstaltung ist nicht gleich Veranstaltung.
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