Zentrale Anliegen der Vertriebenen
im Koalitionsvertrag enthalten
Ein
wichtiges Anliegen der Heimatvertriebenen, die Einführung eines
nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und
Deportation hat im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Eingang
gefunden. Das ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität durch diese
große Koalition mit dem Schicksal der deutschen Vertriebenen und
Aussiedler.
„Die
Bundesregierung setzt mit dem nationalen Gedenktag ein wegweisendes
Zeichen im Umgang mit den vertriebenen Deutschen. Damit wird
die Bewahrung und Aufarbeitung der Geschichte der Vertreibung als
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen“, so der Thüringer
BdV-Landesvorsitzende Egon Primas.
Die
mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen besonderen
Gedenktag ist ein wichtiges und zugewandtes Zeichen für einen
Vorgang, der nicht nur die Vertriebenen betrifft, sondern die gesamt
Nation. Ein langjähriges Herzensanliegen der Heimatvertriebenen
erfüllt sich damit.
Ebenso
sind die Bewahrung des kulturellen Erbes und die Aufnahme von
Spätaussiedlern Bestandteil des Koalitionspapiers und damit Auftrag
zur Umsetzung.
Es
ist auch zu begrüßen, dass sich die Förderung des kulturellen
Erbes der Deutschen im östlichen Europa als Beitrag zur kulturellen
Identität Deutschlands und Europas im Koalitionsvertrag wiederfindet
und dass die Umsetzung der Konzeption der Stiftung Flucht,
Vertreibung, Versöhnung weiter vorangetrieben wird.
Das
Bekenntnis der Koalitionsparteien zur gesellschaftlichen wie
historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung
und die Bekräftigung ihrer Verbundenheit mit den deutschen
Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie mit den im Ausland
lebenden Deutschen ist ein gutes Zeichen, genauso wie die
Möglichkeiten vertriebenenrechtlicher Aufnahme für die Aussiedler
in Deutschland.
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