Freitag, 29. November 2013

KfW-Gründercoaching für Gründer aus der Arbeitslosigkeit wird eingestellt

Antragstellung nur noch bis 15. Dezember möglich
Zum Ende des Jahres 2013 wird innerhalb des KfW-Förderprogramms „Gründercoaching Deutschland“ die besondere Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit eingestellt. Bisher können Existenzgründer, die mit Mitteln aus dem SGB II oder SGB III gefördert wurden, im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit eine mit 90 Prozent durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusste Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Letzter Termin für die Antragstellung, die auf einer Online-Plattform der KfW erfolgt, ist der 15. Dezember 2013. Die erforderliche Freischaltung des Förderantrages durch einen KfW-Regionalpartner, wie u. a. die IHK Erfurt, ist letztmalig am 20. Dezember möglich.

Nähere Informationen dazu erhalten Interessierte bei der IHK Erfurt, Regionales Service-Center Nordhausen, Tel. 03631 908210, bzw. Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.


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