Antragstellung
nur noch bis 15. Dezember möglich
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Zum
Ende des Jahres 2013 wird innerhalb des KfW-Förderprogramms
„Gründercoaching Deutschland“ die besondere Förderung für
Gründer aus der Arbeitslosigkeit eingestellt. Bisher können
Existenzgründer, die mit Mitteln aus dem SGB II oder SGB III
gefördert wurden, im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit eine
mit 90 Prozent durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
bezuschusste Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Letzter
Termin für die Antragstellung, die auf einer Online-Plattform der
KfW erfolgt, ist der 15. Dezember 2013. Die erforderliche
Freischaltung des Förderantrages durch einen KfW-Regionalpartner,
wie u. a. die IHK Erfurt, ist letztmalig am 20. Dezember möglich.
Nähere
Informationen dazu erhalten Interessierte bei der IHK Erfurt,
Regionales Service-Center Nordhausen, Tel. 03631 908210, bzw.
Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.
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Freitag, 29. November 2013
KfW-Gründercoaching für Gründer aus der Arbeitslosigkeit wird eingestellt
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