(Eine Mitteilung des Arbeitgeberverbandes)
Berlin, 27. November 2013. Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:
Der Koalitionsvertrag ist verständlicherweise von Kompromissen gekennzeichnet. Aus wirtschaftlicher Sicht ist nicht alles vernünftig, manches geht aber in die richtige Richtung. Es ist wichtig, dass unser Land eine handlungsfähige Regierung erhält, die die großen Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode anpacken kann.
Eine der großen Aufgaben ist die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise. Deutschland muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb begrüße ich, dass die neue Koalition ab 2015 keine neuen Schulden mehr machen will. Die Entscheidung, auf zusätzliche Steuererhöhungen, insbesondere auf eine Substanzbesteuerung, zu verzichten, ist richtig und wichtig und wird die Wachstumskräfte und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Ich begrüße besonders die klare Absicht der Koalitionspartner, die Tarifeinheit durch eine neue gesetzliche Regelung wiederherzustellen. Das ist notwendig, um die Tarifautonomie als einen wichtigen Standortvorteil unseres Landes zu sichern.
Der vorgesehene gesetzliche Mindestlohn ab 2015 wird allerdings bedauerliche Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. 8,50 Euro werden den Schwächsten am Arbeitsmarkt – jungen Menschen ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten – den Einstieg in Arbeit erschweren. Ich begrüße, dass die Koalition laufende Tarifverträge durch den gesetzlichen Mindestlohn nicht außer Kraft setzen wird. Die Übergangsfrist für geltende Tarifverträge bis zum 31.12.2016 ist deshalb wichtig. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Mindestlohnes wird es darauf ankommen, mehr Differenzierungen und Abweichungen vom Mindestlohn zu ermöglichen. Hier wird sich die Wirtschaft engagiert in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
Auch bei der gesetzlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelungen für die Zeitarbeit muss beachtet werden, dass bestehende Tarifverträge nicht ausgehebelt werden. Eine Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit von 18 Monaten ist vertretbar, weil längere Einsatzzeiträume durch Betriebsvereinbarungen vereinbart werden können. Die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit sichern eine angemessene Bezahlung der Zeitarbeitnehmer. Die schon existierenden Branchenzuschläge stellen die Zeitarbeitnehmer bereits weitgehend mit den Stammarbeitnehmern gleich. Die vorgesehene Regelung zur gleichen Entlohnung ist daher unnötig.
Insgesamt stellen die im Arbeitsrecht vorgesehenen Regelungen – um es mit dem Sachverständigenrat zu sagen – rückwärtsgewandte Einschränkungen der Flexibilität des Arbeitsmarktes dar. Erfreulich ist allerdings, dass keine Änderungen bei den befristeten Arbeitsverhältnissen vorgesehen sind. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Konkretisierung und Sicherstellung von Informationsrechten für Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen knüpft zwar an die bestehenden Informationsrechte an, jedoch sind neue gesetzliche Regelungen nicht erforderlich, denn die Betriebsräte der Einsatzbetriebe haben schon heute nach geltendem Recht umfassende Informationsrechte. Darüber hinaus gelten für die Betriebsräte in den Werkvertragsunternehmen sämtliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes.
Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Aussagen zur Bewältigung des Fachkräftemangels und für die qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Ich hoffe auch, dass die positiven Aussagen zum Industriestandort Deutschland die Politik in den nächsten vier Jahren prägen werden.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen milliardenschweren Ausgaben im Bereich der Renten- und Pflegeversicherung stellen mittel- und langfristig eine erhebliche Belastung dar. Die Lohnzusatzkosten werden dadurch langfristig steigen. Die geplante Mütterrente, die unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene abschlagsfreie Rente ab 63 und die weiteren rentenpolitischen Maßnahmen werden in der Rentenkasse jährlich mit zweistelligen Milliardenbeträgen zu Buche schlagen. Die unter bestimmten Voraussetzungen geplante abschlagsfreie Rente ab 63 ist überdies sozial ungerecht und widerspricht dem Versicherungsprinzip. Solche Leistungsausweitungen werden die Beschäftigten und die Arbeitgeber langfristig belasten. Sie sind nicht zukunftsorientiert. Die künftige Koalition sollte wenigstens sicherstellen, dass für versicherungsfremde Leistungen nicht die Beitragszahler aufkommen müssen. Auch die Besserstellung von Müttern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist.
Die europa- und außenpolitischen Zielsetzungen des Koalitionsvertrages verdienen Unterstützung. Dabei begrüße ich besonders die Zusage der Koalitionäre, bei der Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht künftig auf zusätzliche Belastungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen, zu verzichten. Bürokratieabbau muss eine Aufgabe auch der neuen Bundesregierung bleiben.
Berlin, 27. November 2013. Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:
Der Koalitionsvertrag ist verständlicherweise von Kompromissen gekennzeichnet. Aus wirtschaftlicher Sicht ist nicht alles vernünftig, manches geht aber in die richtige Richtung. Es ist wichtig, dass unser Land eine handlungsfähige Regierung erhält, die die großen Herausforderungen in der neuen Legislaturperiode anpacken kann.
Eine der großen Aufgaben ist die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise. Deutschland muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb begrüße ich, dass die neue Koalition ab 2015 keine neuen Schulden mehr machen will. Die Entscheidung, auf zusätzliche Steuererhöhungen, insbesondere auf eine Substanzbesteuerung, zu verzichten, ist richtig und wichtig und wird die Wachstumskräfte und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Ich begrüße besonders die klare Absicht der Koalitionspartner, die Tarifeinheit durch eine neue gesetzliche Regelung wiederherzustellen. Das ist notwendig, um die Tarifautonomie als einen wichtigen Standortvorteil unseres Landes zu sichern.
Der vorgesehene gesetzliche Mindestlohn ab 2015 wird allerdings bedauerliche Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. 8,50 Euro werden den Schwächsten am Arbeitsmarkt – jungen Menschen ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten – den Einstieg in Arbeit erschweren. Ich begrüße, dass die Koalition laufende Tarifverträge durch den gesetzlichen Mindestlohn nicht außer Kraft setzen wird. Die Übergangsfrist für geltende Tarifverträge bis zum 31.12.2016 ist deshalb wichtig. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Mindestlohnes wird es darauf ankommen, mehr Differenzierungen und Abweichungen vom Mindestlohn zu ermöglichen. Hier wird sich die Wirtschaft engagiert in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
Auch bei der gesetzlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelungen für die Zeitarbeit muss beachtet werden, dass bestehende Tarifverträge nicht ausgehebelt werden. Eine Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit von 18 Monaten ist vertretbar, weil längere Einsatzzeiträume durch Betriebsvereinbarungen vereinbart werden können. Die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit sichern eine angemessene Bezahlung der Zeitarbeitnehmer. Die schon existierenden Branchenzuschläge stellen die Zeitarbeitnehmer bereits weitgehend mit den Stammarbeitnehmern gleich. Die vorgesehene Regelung zur gleichen Entlohnung ist daher unnötig.
Insgesamt stellen die im Arbeitsrecht vorgesehenen Regelungen – um es mit dem Sachverständigenrat zu sagen – rückwärtsgewandte Einschränkungen der Flexibilität des Arbeitsmarktes dar. Erfreulich ist allerdings, dass keine Änderungen bei den befristeten Arbeitsverhältnissen vorgesehen sind. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Konkretisierung und Sicherstellung von Informationsrechten für Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen knüpft zwar an die bestehenden Informationsrechte an, jedoch sind neue gesetzliche Regelungen nicht erforderlich, denn die Betriebsräte der Einsatzbetriebe haben schon heute nach geltendem Recht umfassende Informationsrechte. Darüber hinaus gelten für die Betriebsräte in den Werkvertragsunternehmen sämtliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes.
Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Aussagen zur Bewältigung des Fachkräftemangels und für die qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Ich hoffe auch, dass die positiven Aussagen zum Industriestandort Deutschland die Politik in den nächsten vier Jahren prägen werden.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen milliardenschweren Ausgaben im Bereich der Renten- und Pflegeversicherung stellen mittel- und langfristig eine erhebliche Belastung dar. Die Lohnzusatzkosten werden dadurch langfristig steigen. Die geplante Mütterrente, die unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene abschlagsfreie Rente ab 63 und die weiteren rentenpolitischen Maßnahmen werden in der Rentenkasse jährlich mit zweistelligen Milliardenbeträgen zu Buche schlagen. Die unter bestimmten Voraussetzungen geplante abschlagsfreie Rente ab 63 ist überdies sozial ungerecht und widerspricht dem Versicherungsprinzip. Solche Leistungsausweitungen werden die Beschäftigten und die Arbeitgeber langfristig belasten. Sie sind nicht zukunftsorientiert. Die künftige Koalition sollte wenigstens sicherstellen, dass für versicherungsfremde Leistungen nicht die Beitragszahler aufkommen müssen. Auch die Besserstellung von Müttern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist.
Die europa- und außenpolitischen Zielsetzungen des Koalitionsvertrages verdienen Unterstützung. Dabei begrüße ich besonders die Zusage der Koalitionäre, bei der Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht künftig auf zusätzliche Belastungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen, zu verzichten. Bürokratieabbau muss eine Aufgabe auch der neuen Bundesregierung bleiben.
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