Freitag, 17. Juni 2016

Rückführung der Horte in den Landesdienst:

GEW Thüringen erreicht gerechte Eingruppierung für Horterzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss

Horterzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss, die bislang in den kommunalen Horten nach Entgeltgruppe S 8a / 8b bezahlt wurden, sollten nach der Überleitung der Horte in die Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) eingeordnet werden. Das konnte die Bildungsgewerkschaft im Interesse ihrer davon betroffenen Mitglieder nicht akzeptieren. Die GEW Thüringen hat in den letzten Tagen Druck auf das Bildungs- und Finanzministerium ausgeübt und konnte erreichen, dass diese Beschäftigten in die E 8 des TV-L eingruppiert werden.

Das Bildungs- und das Finanzministerium haben nun eine Lösung zur Eingruppierung der Horterzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss gefunden. Die Prüfung der Voraussetzungen für diese Erzieher*innen hat bereits durch die kommunalen Träger stattgefunden und muss daher nicht noch einmal wiederholt werden. Somit kann die Eingruppierung übernommen werden, d. h. auch die Erzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss kommen von der S 8a / 8b des TVöD in die finanziell vergleichbare E 8 des Tarifvertrag der Länder (TV-L).

„Wir haben für die gerechte Eingruppierung dieser Beschäftigtengruppe immer stark gemacht und nun einen handfesten Erfolg eingefahren. Für die Horterzieherinnen mit pädagogischem Hochschulabschluss und für die GEW Thüringen ist das eine tolle Nachricht“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.
Mitteilung der GEW Thüringen am 17.06.2016

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