Berlin / Erfurt, den 28. Juni 2016. Bei der
Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Juni 2016 hat sich der Bund bereit
erklärt, die Regionalisierungsmittel für die Länder erneut zu erhöhen
und ihnen bereits ab diesem Jahr nochmals 200 Millionen
Euro mehr zur Verfügung stellen. Die Summe wird somit auf 8,2
Milliarden Euro erhöht. Die Mittel für Thüringen können damit
voraussichtlich auf dem aktuellen Niveau gehalten werden. Dies ist nicht
dem Verdienst von Bodo Ramelow, sondern dem gewaltigen Entgegenkommen
des Bundes geschuldet.
Im vorangegangenen Streit um die Regionalisierungsmittel
wies der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow wiederholt die
Verantwortung dafür von sich, dass Thüringen nach dem Beschluss der
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten
der Länder am 24. September 2015 trotz einer ersten Erhöhung der
Bundesmittel schlechter dagestanden hätte als zuvor. Da der
Ministerpräsident zuletzt die Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann und
Tankred Schipanski zudem fälschlicherweise der Lüge in dieser
Sache bezichtigte (Freies Wort vom 28.06.2016), stellt die Landesgruppe
der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten den Sachverhalt nochmals klar:
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind Ländersache. Dennoch unterstützt
der Bund die Länder bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit den sogenannten
Regionalisierungsmitteln in Milliardenhöhe.
Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidenten der Länder am 24. September 2015 wurde beschlossen,
dass die Regionalisierungsmittel entsprechend des Vorschlages der Länder
zeitlich verlängert und nach ihrem Vorschlag (Kieler
Schlüssel) auf die Länder verteilt werden. Sie haben sich auf eine
Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch den Bund auf 8 Milliarden
Euro bei einer Dynamisierung um 1,8 Prozent geeinigt.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Thüringer
Ministerpräsident widersprechen können. Das ist nicht geschehen. Er
hätte sich mit den anderen Bundesländern auf eine sogenannte Sperrklinke
einigen müssen, die sicherstellt, dass die Ostländer
bei der Verteilung der Mittel nicht schlechter gestellt werden. An den
Verhandlungen der Länder über die Verteilung der Mittel ist der Bund
nicht beteiligt. Er kann dafür folglich auch keine Verantwortung tragen.
Erst im Nachgang des am 24. September 2015 getroffenen
Beschlusses hat sich der Thüringer Ministerpräsident in einem Schreiben
an die Bundeskanzlerin hierüber kritisch geäußert.
Im Vermittlungsausschuss im Oktober 2015 wurde die
Steigerung auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 sowie die Steigerung des
Betrages in den Jahren 2017 bis 2031 um jährlich 1,8 Prozent
beschlossen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt – mit der Stimme
des Freistaates Thüringen.
MdB Manfred Grund am 28.06.16
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
Vorsitzender · Landesgruppe Thüringen
Vorsitzender · Landesgruppe Thüringen
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