Ab Juli 2016 wird der Kinderzuschlag auf 160 Euro erhöht
Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1.
Juli 2016 wird der Kinderzuschlag um monatlich 20 Euro auf bis zu 160
Euro pro Kind erhöht. Diese Verbesserung ist Bestandteil des
Gesamtpakets Familienleistungen, das der Bundestag im letzten Jahr
beschlossen hat.
"Mit der Erhöhung des
Kinderzuschlags schaffen wir zwei Dinge: Wir erreichen mehr Familien mit
kleinen Einkommen - gerade auch Familien mit vielen Kindern. Und wir
stärken sie darin, mit ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen auf
sicheren Füßen zu stehen." erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht so eine größere Chance Grundsicherungsleisten zu vermeiden.
Hintergrund:
Den
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind
erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem
Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen.
Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen
die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare
und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte
Grenze nicht überschreiten.
Die obere
Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit 2 Kindern und
einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2.400 Euro brutto.
Für ein Elternpaar mit 3 Kindern und einer monatlichen Miete von
780 Euro warm liegt sie bei ca. 3.000 Euro. Und für eine
Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro
warm liegt die Einkommensgrenze bei ca. 2.000 Euro brutto.
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de
Mitteilung des BMFSFJ am 30.06.2016
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