Berlin, 17. Juni 2016. Anlässlich der
Bund-Länder-Vereinbarungen zum Exzellenzprogramm für die universitäre
Spitzenforschung, zur Förderinitiative „Innovative Hochschule“ sowie zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erklärt der Vorsitzende
des BDA/BDI-Bildungsausschusses Dr. Gerhard F. Braun:
Es ist gut und wichtig, dass die Exzellenzinitiative
fortgesetzt wird. Sie sorgt für Dynamik und internationale Sichtbarkeit
von Spitzenleistungen. Trotzdem sind vor allem die Länder gefordert, die
in ihrer Verantwortung liegenden Hochschulen ausreichend zu
finanzieren. Gefragt ist mehr Mut, um die Hochschulen innovativ
weiterzuentwickeln und zu finanzieren.
Es wäre wegen des deutlich geringeren finanziellen
Umfangs zielgenauer, mit dem Programm „Innovative Hochschule“
ausschließlich Forschung an Fachhochschulen zu fördern.
Beim Exzellenzprogramm für die Universitäten sollte der Gedanke des Transfers in die Wirtschaft größere Bedeutung erhalten.
Das Thema nachgelagerter Studienbeiträge muss endlich
wieder auf die politische Agenda, um mehr Spielräume für gute Lehre zu
schaffen. Nachgelagert heißt, dass die Beiträge erst dann zu zahlen
sind, wenn die Absolventen einen Job gefunden haben und das Einkommen
einen festzusetzenden Betrag überschreitet. Damit üben diejenigen
Solidarität, die es sich leisten können, dem Staat etwas von dem
zurückzugeben, was sie zuvor kostenlos in Anspruch genommen haben.
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