Mittwoch, 29. Juni 2016

Rückführung der Horte in den Landesdienst:

GEW Thüringen erreicht gerechte Eingruppierung für
Horterzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss

Horterzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss, die bislang in den kommunalen
Horten nach Entgeltgruppe S 8a / 8b bezahlt wurden, sollten nach der Überleitung der Horte
in die Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) eingeordnet werden. Das konnte
die Bildungsgewerkschaft im Interesse ihrer davon betroffenen Mitglieder nicht akzeptieren.
Die GEW Thüringen hat in den letzten Tagen Druck auf das Bildungs- und Finanzministerium
ausgeübt und konnte erreichen, dass diese Beschäftigten in die E 8 des TV-L eingruppiert
werden.
Das Bildungs- und das Finanzministerium haben nun eine Lösung zur Eingruppierung der
Horterzieher*innen mit pädagogischem Hochschulabschluss gefunden. Die Prüfung der
Voraussetzungen für diese Erzieher*innen hat bereits durch die kommunalen Träger
stattgefunden und muss daher nicht noch einmal wiederholt werden. Somit kann die
Eingruppierung übernommen werden, d. h. auch die Erzieher*innen mit pädagogischem
Hochschulabschluss kommen von der S 8a / 8b des TVöD in die finanziell vergleichbare E 8
des Tarifvertrag der Länder (TV-L).
„Wir haben für die gerechte Eingruppierung dieser Beschäftigtengruppe immer stark
gemacht und nun einen handfesten Erfolg eingefahren. Für die Horterzieherinnen mit
pädagogischem Hochschulabschluss und für die GEW Thüringen ist das eine tolle Nachricht“,
so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.
Mitteilung der GEW am 29.06.2016

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